Auch wenn in der Praxis die Vollstreckung über die Grenzen hinweg noch nicht volle Fahrt aufgenommen hat, ist es keineswegs ein Freibrief, sich im Ausland nicht an die Verkehrsregeln zu halten und Knöllchen einfach zu ignorieren, warnt der ADAC. Denn gerade nach dem Ende der Reisesaison 2011 rechnet der Club vermehrt mit Vollstreckungsersuchen aus dem Ausland. Bei Europaknöllchen kann die Eintreibung hierzulande allerdings in bestimmten Fällen verweigert werden. Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden.

Generell fordert der ADAC bei der EU-weiten Bußgeldvollstreckung noch einige Nachbesserungen. So muss sichergestellt sein, dass die Knöllchen immer in der Sprache des Empfängers verfasst werden. Nur so ist  gewährleistet, dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall von den ihnen zustehenden Rechten,  wie zum Beispiel Einspruch,  form- und fristgerecht Gebrauch machen können.

[cs, Foto: fotolia]