Köln, 30.10.2007, 16:30 Uhr >
Die Stadt Köln reagiert auf die Beschilderung der Blitzanlagen auf der Zoobrücke und nennt die "Beschilderung und Starenkästen rechtlich eindeutig". Die Stadt hat Schilder ausgetauscht, um Autofahrer deutlicher auf Tempo 60 hinzuweisen. Die Stadt Köln hat [report-k.de berichtete mehrfach >>>] in der Abfolge mehrere Blitzanlagen, teilweise sehr versteckt auf der Zoobrücke Richtung Innere Kanalstrasse aufgebaut. Seitdem wird immer wieder Kritik an der Art der Aufstellung laut und viele Autofahrer bezeichnen die Aufstellung als "Abzocke". Immerhin erwartet die Stadt Köln nach eigenen Angaben aus der Aufstellung der Blitzanlagen 700.000 Euro Einnahmen im Jahr.

Die Stadt schreibt zum Sachverhalt:
Seit Anfang dieser Woche sind die Kameras zur Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich der Zoobrücke in Betrieb. Aufgrund von aktuellen Berichten in den Medien wird der Eindruck erweckt, als sei die Beschilderung, die auf die Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 Km/h in Höhe der Amsterdamer Straße hinweist, nicht rechtmäßig.

Hierzu stellt das Amt für Straßen und Verkehrstechnik, das für die Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig ist, klar: Die aufgestellten zwei Schilder, die auf das Höchsttempo von 60 Kilometern hinweisen, entsprechen in vollem Umfang den Vorgaben der StVO. Die Größe der Schilder mit einem Durchmesser von 60 Zentimetern wird von der StVO so vorgegeben.

Zusätzlich zu den beiden Schildern ist auf der rechten Fahrbahn eine „60“ auf die Fahrbahn markiert. Die „60“ war auch schon vor der Einrichtung der stationären Überwachungsanlage dort aufgetragen. Es handelt sich hierbei um kein offizielles Schild der StVO, sondern um einen zusätzlichen Hinweis für die Autofahrer, der die Beschilderung ergänzt. Auf die Auftragung eines Piktogramms auf die Fahrbahn im Erscheinungsbild eines offiziellen StVO-Zeichens hat die Stadt verzichtet, da dies für Zweiradfahrer – insbesondere bei Nässe und Schmutz sowie bei Bremsvorgängen – eine besondere Unfallgefährdung darstellen kann.

Die Anbringung von Tempo 60-Schildern auf der linken Seite der Fahrbahn ist an dieser Stelle aus Platzgründen nicht möglich. Schilder müssten dort auf der schmalen Betonschiene aufgestellt werden, die die Fahrbahnen zu denen in Richtung Rechtsrheinisch trennt. Darauf muss zur Vermeidung von Unfällen jedoch verzichtet werden, da größere Fahrzeuge diese Schilder touchieren könnten.

Außerdem schreiben die Verwaltungsvorschriften zur StVO die Aufstellung von Schildern zur Tempobegrenzung auch am linken Fahrbahnrand auf autobahnähnlichen Straßen nicht zwingend vor. Vielmehr obliegt dies den Straßenverkehrsbehörden nach Prüfung der Örtlichkeit.

Die Stadt betont nachdrücklich, dass sie mit den aufgestellten Schildern den Kraftfahrern helfen will, die Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich der Zoobrücke einzuhalten. Es bleibt dabei: Es geht um die Minderung der Unfälle im Bereich der Zoobrücke und nicht um Abzocke der Autofahrer.

Um die Situation – besonders im Bereich der Amsterdamer Straße – noch deutlicher zu machen, hat die Stadt bereits am heutigen Dienstag die vorhandenen Tempo 60-Schilder gegen größer dimensionierte Schilder mit einem Durchmesser von 75 Zentimetern ausgetauscht.

Die Stadt stellt klar, dass die rechtliche Situation der Beschilderung und der eingerichteten stationären Anlagen eindeutig ist und Tempokontrollen den gesetzlichen Vorschriften entsprechend verfolgt werden. Sämtliche Festlegungen in Sachen Beschilderung Zoobrücke und Einrichtung der Kontrollanlagen wurden einvernehmlich mit der Polizei Köln abgestimmt.

[ag; Quelle: Stadt Köln]