Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

 Karlsruhe | dts | aktualisiert | Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen der AfD zurückgewiesen, die sich gegen die aktuellen Verfahrensregeln zur Wahl der Bundestagsvizepräsidenten richteten. Die entsprechenden Anträge seien gescheitert, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit. Demnach wurde unter anderem ein Antrag der AfD-Bundestagsfraktion verworfen, mit dem diese sich im Wege des Organstreits dagegen wandte, dass keiner der von ihr vorgeschlagenen Abgeordneten in der vergangenen Legislaturperiode zum Bundestagsvize gewählt worden war.

Zudem hatte sie beklagt, dass das Parlament keine prozeduralen Vorkehrungen zum Schutz vor einer Nichtwahl aus sachwidrigen Gründen geschaffen habe. Die Karlsruher Richter entschieden allerdings, dass die AfD durch die Nichtwahl ihrer Fraktionsmitglieder offensichtlich nicht in ihrem Recht auf formal gleiche Mitwirkung an der parlamentarischen Willensbildung verletzt sei. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundestages, die vorgesehene Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter mit prozeduralen Vorkehrungen zu versehen, um ein Wahlergebnis zugunsten der Antragstellerin zu fördern, bestehe nicht, hieß es.

In einem weiteren Antrag hatte ein Abgeordneter der Partei die Frage aufgeworfen, ob aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes für einen Abgeordneten des Bundestages das Recht folgt, für die Wahl des Bundestagsvizepräsidenten im zweiten Wahlgang einen eigenen Kandidaten vorzuschlagen und über diesen Vorschlag abstimmen zu lassen. Auch dieser Antrag wurde zurückgewiesen. In der Geschäftsordnung des Bundestags ist vorgesehen, dass jede Fraktion mindestens einen der Vizepräsidentenposten besetzen soll.

Die Zahl der Stellvertreter des Bundestagspräsidenten ist allerdings nicht vorgeschrieben. Die Bestimmung der Bundestagsvizepräsidenten findet in geheimer Wahl statt.

Grüne sehen in Karlsruher Urteil weiteren Rückschlag für AfD

Das Scheitern der AfD-Fraktion in Karlsruhe hinsichtlich eines Bundestagsvize-Postens im Bundestag ist aus Sicht der Grünen eine herbe Niederlage für die Partei. „Für die AfD ist dies ein weiterer Rückschlag bei ihrem Versuch, Entscheidungen des Präsidiums als unrechtmäßig darzustellen“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). Die FDP forderte die AfD-Fraktion unterdessen auf, die Urteile des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe jetzt zu akzeptieren.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, Johannes Vogel, sagte der Zeitung: „Nur wer mehrheitsfähige Kandidaten hat, kann einen Vizepräsidenten stellen.“ Dies gelte für alle Fraktionen gleichermaßen – auch für die AfD. Er freue sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, so Vogel weiter, „die nun von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages respektiert werden sollte“. Die AfD war am Dienstag mit zwei Klagen in Karlsruhe gescheitert, einen Posten für sich im Bundestagspräsidium zu erstreiten.