Düsseldorf | Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen bekommen ab dem 1. Juli mehr Rechte. Verspäten sich Busse oder Bahnen um mehr als 20 Minuten, bekommen die Kunden entweder die Kosten für einen Fernverkehrszug oder für ein Taxi erstattet, wie das Verkehrsministerium in Düsseldorf am Dienstag mitteilte. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Verspätung bereits an der Abfahrthaltestelle besteht und der Fahrgast sein Ziel nicht mit einem anderen öffentlichen Nahverkehrsmittel erreichen kann.

Für Taxen werden tagsüber maximal 25 Euro pro Person erstattet, zwischen 20.00 und 5.00 Uhr bis zu 50 Euro. Kosten für einen Fernverkehrszug werden unbegrenzt erstattet. Bei Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohung gilt die Mobilitätsgarantie nicht.

Autor: dapd