Am Eigelstein gibt es Probleme mit giftigen Heizkohlegrills. Foto: Bopp

Köln | Kehrt endlich Ruhe ein am Eigelstein? Das wuselige Viertel hinter dem Kölner Hauptbahnhof ist bekannt für seinen Bevölkerungsmix, das Nebeneinander von Sündern und Heiligen, von unten und oben. Seit der Bürgerverein Eigelstein seinem Bezirksbürgermeister Andreas Hupke (Grüne) einen Hilferuf lieferte, erlebe ich das Viertel als gespalten.

Trauriger Höhepunkt: Der Vorwurf, Holzkohlegrills in der Weidengasse verbreiteten „extrem giftige Gase.“ Nun liegt ein Gutachten vor, welches das städtische Umweltamt in Auftrag gegeben hat. Der Verein nennt es auf facebook einen „Durchbruch“, Andreas Hupke in der Kölnischen Rundschau (KR) „sensationell“. Als habe man einen mächtigen Gegner besiegt.

Das Wort „extrem giftig“ wird im Gutachten nicht belegt. Stattdessen heißt es: Es sind „schädliche Umwelteinwirkungen“ durch Geruch nachgewiesen. Diese sachliche Sprache ist anders als die des Bürgervereins, die aggressiv und polarisierend ist. Restaurantbetreiber wie Ali Bozkurt lenkten nun mir gegenüber demonstrativ ein. Sie wollten keinen Streit und das Ihre tun, um zu einem guten Miteinander zu kommen. Geruchsfilter würden installiert.

Bürgerverein will Umsetzung des Gutachtens „eng begleiten“

Laut KR will der Bürgerverein, was Aufgabe städtischer Ämter wäre: die Umsetzung des Gutachtens „eng begleiten“. Die Situation bleibt also schwierig. Zudem gibt es im Gegensatz zu Emissionen von Chemikalien für Gerüche keine quantitativen Analysemethoden. So steht es im Anhang 7  der „Technischen Anleitung Luft“, auf der das Gutachten Weidengasse fußt.

„Da Geruchsbelästigungen meist schon bei sehr niedrigen Stoffkonzentrationen und im Übrigen durch das Zusammenwirken verschiedener Substanzen hervorgerufen werden, ist ein Nachweis mittels physikalisch-chemischer Messverfahren äußerst aufwändig oder überhaupt nicht möglich.  Hinzu kommt, dass die belästigende Wirkung von Geruchsimmissionen stark von der Sensibilität und der subjektiven Einstellung der Betroffenen abhängt,“ heißt es weiter in Anhang 7.

Regeln für Imbissbuden und Grills anwendbar?

Er erwähnt nicht, ob die Regeln überhaupt auf Imbissbuden und Grills anwendbar sind. Aufgeführt sind nur Großbeispiele wie Industrie, Landwirtschaft, Abfallentsorgung und Straßenverkehr. Der Weisheit letzter Schluss ist auch dieses Gutachten nicht.

Der Autor Peter Pauls  ist Vorsitzender des Kölner Presseclubs. Zuvor war er lange Jahre Chefredakteur der Tageszeitung Kölner Stadt-Anzeiger. Der Beitrag stammt aus dem Newsletter des Kölner Presseclub, den Sie hier abonnieren können.