Das Foto zeigt die Trauerhalle des jüdischen Friedhofs in Köln-Bocklemünd.

Köln | Am 11. Mai 2022 hat ein Mann einen Brandanschlag auf das Friedhofsgebäude der Synagogen-Gemeinschaft Köln in Bocklemünd verübt. Am 24. Januar sprach das Landgericht Köln hierzu das Urteil. Ein medizinisches Gutachtens ergab, dass der Täter zur Tatzeit schuldunfähig war.

Der Täter leidet unter paranoider Schizophrenie. Das Landgericht setzte die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie zur Bewährung unter Auflagen aus. Ihm wurde auferlegt, in eine dauerhaft betreute Wohngruppe kranker Menschen mit kontrollierter Medikamenteneinnahme und fortlaufenden Urin- und Bluttests, zu ziehen. Aus der Urteilsbegründung wird deutlich, dass es sich um eine antisemitische Straftat handelt, die auch als solche geahndet werden solle, wertet der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln in einem schriftlichen Statement das Urteil.

agr