Köln | aktualisiert | Die Social Media Accounts von Henriette Reker werfen viele Fragen auf (report-K.de berichtete >). Mittlerweile liegt dieser Redaktion eine Stellungnahme vom Wahlkampfkoordinator von Henriette Reker vor. Auch das städtische Presseamt meldete sich zu dem Thema. Marcel Hövelmann stellte mittlerweile einen Antrag an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, der darauf gerichtet ist, dass dieser Ausschuss dem Kölner Stadtrat die Einleitung eines Abwahlverfahrens der Kölner Oberbürgermeisterin empfiehlt. Die SPD-Fraktion im Kölner Rat will im kommenden Hauptausschuss eine Anfrage zu dem Thema stellen.

Der Wahlkampfkoordinator von Henriette Reker, Frederik Schorn stellt schriftlich fest: „Es sind zu keinem Zeitpunkt städtische Mittel in den Wahlkampf geflossen.“ Eine Behauptung, die der Artikel dieser Internetzeitung nie aufgestellt hat, sondern lediglich: die Bezahlung des Social Media Managers der Kölner Oberbürgermeisterin von 2016 bis 31. August 2019 zur Pflege der Social Media Accounts von Henriette Reker erfolgte mit städtischen Mitteln. Dies bestätigte heute der Sprecher der Oberbürgermeisterin Alexander Vogel. Er teilte mit: „Herr Schorn war freier Mitarbeiter und wurde seit dem 1. Juli 2017 vom Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf Stundenbasis entlohnt.“ Zuvor hatte, wie im Artikel angegeben, die „Bild“-Zeitung recherchiert, dass Schorn auf der Ausgabenliste des OB-Büros stand.

Zugleich stellt der Wahlkampfkoordinator über seine offizielle E-Mail-Adresse fest: „Zugriff auf die persönlichen Profile von Henriette Reker in den sozialen Medien haben seit dem 1. September 2019 ausschließlich Mitarbeiter des Wahlbüros Henriette Reker und Henriette Reker selbst.“ Damit beantwortet das Wahlbüro eine der offenen Fragen, die der Artikel dieser Internetzeitung aufwarf. Offen bleibt dabei die Frage, wer hatte alles im Zeitraum Januar 2016 bis August 2019 Zugriff auf diese Profile? Nur Schorn und die Oberbürgermeisterin, städtische Mitarbeiter oder Dritte aus dem Umfeld der Politikerin Reker?

Der Sprecher der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Alexander Vogel schreibt heute Morgen um 8:24 Uhr: „Die Stadt Köln betreibt keine Social-Media-Accounts für Henriette Reker.“ Das steht allerdings seiner Aussage im September gegenüber dieser Internetzeitung entgegen und beschreibt sicherlich die aktuelle Situation. Denn im gleichen Schreiben stellt Vogel fest, dass die Social Media Accounts von Henriette Reker seit dem 31. August 2019, mit dem Ausscheiden von Frederik Schorn „nicht mehr in der Verantwortung der Stadt Köln“ sind. Also trug die Stadt Köln vorher die Verantwortung und zeichnet damit auch verantwortlich für die Steigerung der Reichweiten der Social Media Accounts der Politikerin Henriette Reker? Und genau um diesen Vorwurf geht es: Wurden die Reichweiten der privaten Social Media Accounts, die nun als Wahlkampfmittel Rekers dienen, zuvor – für die Dauer der freiberuflichen Beschäftigung Frederik Schorns – mit öffentlichen Mitteln gepusht?

Durch das Statement von Vogel wird klar, dass die Stadt Köln bis zum 31. August 2019 die Verantwortung für die Social Media Accounts trug, auch wenn der Zeitraum offen bleibt. Denn bis Juli 2017 war Schorn freier Mitarbeiter des OB-Büros. Vogel selbst übernahm das Amt erst am 1. März 2018. Gleichzeitig schreibt Vogel heute, dass die Stadt Köln seinerzeit auch den 2015 ins Leben gerufenen Instagram Kanal von Henriette Reker übernahm, also alle drei privaten Kanäle. Warum die Stadt Köln dies tat, auf welcher rechtlichen Grundlage und warum die Stadt mit dem Ausscheiden von Schorn als freier Mitarbeiter als „Social Media Manager der Oberbürgermeisterin“ ihre Verantwortung wieder abgab, bleibt völlig offen. Offen ist auch, wer Schorn in seiner Zeit als freier Mitarbeiter des OB-Büros und später des städtischen Presseamtes gegenüber weisungsbefugt für die Postings auf den privaten Social Media Accounts von Henriette Reker war und ob Schorn als freier Mitarbeiter noch zusätzliche Aufträge von der Politikerin Henriette Reker erhielt.

Der Wahlkampfkoordinator von Henriette Reker schreibt dazu: „Das Wahlbüro Henriette Reker pflegt die Profile von Henriette Reker seit dem 1. September 2019 und hat dies unverzüglich transparent gemacht.“ und weiter heißt es: „Tatsächlich haben wir am 1. September bereits im Impressum der Facebookseite und, wenige Tage später, beim Relaunch von www.henriette-reker.de kenntlich gemacht, dass die Seiten vom Wahlbüro gepflegt werden. Schließlich hat Henriette Reker am 5. September auch bereits in den Sozialen Medien umfassend (per Video und Pressekonferenz) über ihre Absicht, erneut zur Wahl anzutreten, informiert. Vom 21. September als dem Tag zu schreiben, an dem sich der Charakter der Profile ändert, ist daher falsch. Vielmehr wurde von Wahlkampftag eins an transparent gemacht, wer die Auftritte pflegt.“ Von Transparenz zu sprechen ist zumindest zu hinterfragen, wenn auf den Köpfen oder in der Nettiquette weiterhin nicht von OB-Wahlkampf, sondern die Kölner Oberbürgermeisterin adressiert wird, nur weil ein Impressum geändert wird.

Zudem steht die Frage der Höhe des Honorars für den „Social Media Manager der Oberbürgermeisterin“ Frederik Schorn im Raum. Dazu schreibt Schorn: „Zudem entbehrt die ‚Spekulation‘ über die Höhe meines Honorars in meiner Zeit als Auftragnehmer der Stadt jeder Grundlage, da ich ja eben kein städtischer Mitarbeiter war.“ Mit der „Spekulation“, die redaktionell sauber als solche gekennzeichnet war, hat Schorn natürlich recht, aber wie viel die Stadt Köln in 44 Monaten von Januar 2016 bis August 2019 für seine Leistungen als freiberuflicher Mitarbeiter der Stadt Köln aufbrachte, um die heute privaten Social Media Profile der Politikerin Henriette Reker mit Content zu bestücken, bleibt weiter im unklaren. Auch Vogel schreibt hier: „Ihre „Gehaltsrechnung“ beschreiben Sie ja selbst als reine Spekulation…“.

Zur Reichweitensteigerung äußerte sich das Wahlbüro von Henriette Reker: „Auch die Angaben zur Reichweitensteigerung sind mindestens unvollständig.“ Damit räumt das Wahlbüro ein, dass es eine Steigerung der Reichweiten gab. Entkräftet wird dabei nicht der Konflikt: Selbst wenn die Accounts jetzt aus den privaten Wahlkampfmitteln Rekers weiterbetrieben werden, sind deren Grundlage durch öffentliche Mittel finanzierte Reichweiten, die so ihre Wiederwahl absichern könnten.

Wenn Henriette Reker der Auffassung ist, dass sie ihre sozialen Netzwerke nach ihrer Wahl im Jahr 2015 weiter pflegen will, um sie, wie jetzt geschehen für eine erneute Kandidatur zu nutzen, dann hätte sie auch für die Pflege dieser Profile zwischen den Wahlperioden sorgen und aufkommen müssen, um ganz korrekt zu handeln. Es genügt ein vergleichender Blick auf private Wahlbewerber: Wer sich entschließt für eine OB-Kandidatur ins Rennen zu gehen, braucht eine Social-Media-Präsenz, die, um Reichweiten zu erzielen, einer Betreuung durch ein Social-Media-Team bedarf. Der private Wahlbewerber zahlt eine solches Social-Media-Team, dessen Tätigkeit auf die Reichweitensteigerung abzielt, aber vollständig aus eigener Tasche. Der private Wahlbewerber erleidet, wenn ein anderer Wahlbewerber auf durch öffentliche Mittel finanzierte Freiberufler im städtischen Presseamt zurückgreifen konnte oder kann, einen Nachteil im politischen Wettbewerb.

Der Antrag von Marcel Hövelmann an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

Hövelmann sieht bei der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln eine Verquickung ihrer SocialMedia-Aktivitäten, einerseits in ihrer Funktion als Kölner Oberbürgermeisterin, andererseits als Privatperson im Wahlkampf.

Hövelmann schreibt: „Natürlich darf Frau Henriette Reker als Kölner OB in dieser Funktion Postings absetzen, muss dabei jedoch politische Neutralität wahren. Dies tut sie aber nicht, wenn sie Postings zu ihrem aktuellen Wahlkampf unter Ausnutzung ihrer Amtsautorität in ein und dem selben Social Media Account, den sie auch als private Wahlkämpferin nutzt, veröffentlicht. Damit verhält sie sich nicht politisch neutral. Fraglich ist zudem inwiefern die Reichweitensteigerung auf den Einsatz öffentlicher Ressourcen und finanzieller Mittel in den vergangenen Jahren zurückzuführen ist. Selbst wenn die Accounts jetzt aus den privaten Wahlkampfmitteln Rekers weiterbetrieben werden, sind deren Grundlage durch öffentliche Mittel finanzierte Reichweiten, die so ihre Wiederwahl absichern könnten. Neben dieser zuvor genannten fragwürdigen Zweckentfremdung öffentlicher Gelder stellt sich auch die Frage, inwieweit eine solche Vermischung von öffentlichem Amt und Wahlkampf dem demokratischen Transparenzgebot entspricht.“

Hövelmann regt an, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dem Kölner Rat empfiehlt, auf Grundlage von Paragraf 66 GO NRW die Beantragung auf Einleitung eines Abwahlverfahrens der Kölner Oberbürgermeisterin aufgrund der Zweckentfremdung öffentlicher Steuergelder zugunsten ihres Wahlkampfs.

Thema soll im Hauptausschuss behandelt werden

Der Fraktionsvorsitzende der SPD Ratsfraktion Christian Joisten zur aktuellen Berichterstattung über die Social Media-Auftritte von OB Reker hier bei report-K: „Der Artikel wirft zahlreiche Fragen auf, die sich am Ende auf einen Nenner zusammenfassen lassen: Vermischt die Oberbürgermeisterin in den sozialen Netzwerken auf unzulässige Art und Weise Dienstliches und Wahlkampf? Im kommenden Hauptausschuss werden wir eine entsprechende Anfrage zu diesem Thema stellen. Wir erwarten absolute Transparenz, insbesondere bei der Frage nach dem Umgang mit Steuergeldern. Für die demokratischen Parteien ist es heute wichtiger denn je, dass Wahlkampf mit fairen Mitteln durchgeführt wird. Da darf es nicht mal einen Hauch von Anrüchigkeit geben.“

Autor: Andi Goral
Foto: Der Screenshot zeigt den Instagram-Account der Wahlkämpferin oder Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker am 13. April.