Köln | Seit dem 1. Juni 2014 können Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Schriftstücke bei allen Arbeitsgerichten in NRW und bei den drei Landesarbeitsgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln rechtswirksam, sicher und schnell über das sogenannte „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) geschickt werden.

Umgekehrt können die Gerichte ihrerseits Dokumente an Verfahrensbeteiligte senden. Vor dem Versand werden die Schriftstücke mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, die die handschriftliche Unterschrift ersetzt. Bereits seit Anfang vergangenen Jahres können in der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen elektronisch Klagen erhoben werden.
Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nicht verpflichtend. Die Einreichung von Schriftstücken auf dem Postweg oder per Fax bleibt weiterhin möglich. Darüber hinaus können wie bisher Klagen und Anträge auf den Rechtsantragstellen der Arbeitsgerichte zu Protokoll erklärt werden.

Autor: ag