Köln | Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei, die Inzidenz in Köln steigt deutlich an, aber wer sich arbeitslos meldet, muss ab 1. September wieder zwingend auf dem Amt, also der Agentur für Arbeit, persönlich vorbeikommen und vorsprechen. Die Ausnahmeregel, dass dies auch telefonisch oder online möglich ist, ist dann wieder außer Kraft gesetzt.

Die Agentur für Arbeit schreibt – so als wäre die Pandemie mit Stichtag 31. August vorbei – klar und eindeutig: „Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.“ Dazu gilt die 3G-Regel, also geimpft, getestet oder genesen.

Allerdings können sich Betroffene schon vorher arbeitssuchend melden. Und das geht weiterhin kostenfrei telefonisch unter 08004555500 oder online. Mit dieser Vorabmeldung will die Agentur für Arbeit die persönliche Vorsprache verkürzen.

Um den Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos zu erklären schickt die Agentur auch gleich noch eine Erklärung mit: Als Arbeitssuchend gelten die Menschen, die noch arbeiten, aber wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis, etwa wegen Befristung, bald endet. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen. Wer kurzfristig erfährt, dass seine Stelle gekündigt ist muss sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden als arbeitssuchend melden.

Arbeitslos sind Menschen, die keine Arbeit mehr haben. Der Stichtag ist der Tag, an dem Menschen arbeitslos werden, also dem ersten Tag ohne Beschäftigung. An diesem Tag muss die Arbeitslosenmeldung durch persönliche Vorsprache erfolgen, denn dies ist die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Autor: red
Foto: Symbolbild