Jonas Thiele, 1. AStA-Vorsitzender: „Es liegt im Ermessen der Universität, ob sie die Fristen verlängert. Mindestens bis zum Wintersemester 2017/2018 können über das Landesprüfungsamt Prüfungen in allen klassischen Lehramtstudiengängen abgewickelt werden. Doch auch darüber hinaus kann die Universität selbständig Prüfungen abnehmen, wie es ja bereits in vielen Bereichen geschieht. Das Gesetz erlaubt diese Möglichkeit, wie wir auch von unserem Anwalt bestätigt bekommen haben.“

Der AStA ist der Ansicht, dass ein solches Vorgehen für alle Beteiligten sinnvoller wäre. Zuspruch kommt auch von Professoren, die in einer übereilten Umstellung keinen Sinn sehen. Ähnlich wie es mit den Diplomstudiengängen seit Jahren praktiziert wird, sollte es auch im Lehramt problemlos möglich sein, alte und neue Studiengänge parallel laufen zu lassen. Der Verwaltungsaufwand sei so sicherlich geringer, als wenn zahlreiche von Exmatrikulation bedrohte Studierende die Beratungsstellen aufsuchen müssten.

Zudem fordert der AStA eine Härtefallklausel für Uni-externe Bewerber in höhere Fachsemester der alten Lehramtstudiengänge. Bisher ist geplant, alle Bewerber von außerhalb der Universität abzulehnen, völlig unabhängig von der persönlichen Situation der Bewerber. Das führt zu teils dramatischen Problemen, wenn zum Beispiel familiäre Gründe zum Umzug nach Köln nötigen oder Bundesland-Wechsel eine zusätzliche Qualifikation erforderlich machen. Zahlreiche Betroffene wissen nicht weiter.

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