Wiesbaden | Im Jahr 2017 sind in Deutschland 17,2 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem sechsten Kapitel SGB XII ausgegeben worden.

Das entsprach einer Steigerung um 4,4 Prozent gegenüber 2016, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. In die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel SGB XII flossen 3,4 Milliarden Euro (-10,7 Prozent) und in die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel 1,5 Milliarden Euro (+3,8 Prozent). Die Nettoausgaben für die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem fünften, achten und neunten Kapitel SGB XII lagen zusammen bei 1,3 Milliarden Euro (+4,7 Prozent).

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel SGB XII, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wurden, beliefen sich nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums im Jahr 2017 auf 6,3 Milliarden Euro (+7,0 Prozent), so die Statistiker weiter. Die Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen nach dem dritten bis neunten Kapitel SGB XII betrugen im Jahr 2017 insgesamt 29,7 Milliarden Euro (+2,9 Prozent).

Autor: dts