Köln | aktualisiert | Nach einem Bericht von „Spiegel“ Online hat Bundesinnenminister Horst Seehofer heute morgen die „Bandidos MC Federation West Central“ mit einer Verbotsverfügung belegt. Mittlerweile bestätigt auch das Bundesinnenministerium das Verbot: „Der Gesamtverein sowie die 38 „Chapter“ als Teilorganisationen der Rockergruppierung sind damit verboten und werden aufgelöst.“ Voraus gingen umfangreiche vereinsrechtliche Ermittlungsmaßnahmen gegen die Rockergruppierung „Bandidos MC Federation West Central“ in fünf Bundesländern am 1. Juli.

Die Verbotsverfügung so „Spiegel“ Online sei mit den Innenministerien von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz abgestimmt. Die Rockergruppierung schreibt auf ihrer „Bandidos Europe“ Website zur Untergruppierung „Bandidos MC Federation West Central“: „From today on: 18th of April 2021, Bandidos Motorcycleclub West Central Federation Is dissolved!“. Also eine Selbstauflösung dieser Untergruppierung am 18. April.

Am 1. Juli fand eine Razzia gegen die Rockergruppierung „Bandidos MC Federation West Central“ statt, bei der rund 1.800 Beamte des Bundeskriminalamtes, der Bundes- und Landespolizeien eingesetzt waren. 104 Objekte wurden untersucht und davon alleine 86 in Nordrhein-Westfalen. „Es wurden unter anderem mehrere Waffen, Munition und größere Bargeldbeträge sichergestellt.“, stellt das Bundesinnenministerium als Bilanz der Razzien fest.

Der „Bandidos MC“ wurde im März 1966 in Houston (Texas) gegründet und ist in Deutschland seit dem Jahr 1999 aktiv. Als sogenannter „Weltclub“ hat der „Bandidos MC“ heute Ableger in vielen Ländern. Auf europäischer Ebene existiert der „BMC Federation Europe“ als Dachorganisation des „Bandidos MC Federation West Central“. Offizieller Zweck des „Bandidos MC Federation West Central“ ist die Förderung des gemeinsamen Motorradfahrens und Veranstaltung von Events. Tatsächlich strebt der Verein einen territorialen und finanziellen Machtzuwachs gegenüber konkurrierenden rockerähnlichen Gruppierungen an und setzt entsprechende Ansprüche auch mit Gewalt durch.

In Köln eskalierte der „Rockerkrieg“ zwischen den „Hells Angels“ am 4. Januar 2019 als es in unmittelbarer Nähe des Kölner Hauptbahnhofs zu einer Schießerei zwischen einem Mitglied der „Bandidos“ und der „Hells Angels“ kam. Mittlerweile gibt es zu dem Fall ein Urteil. Bei dem vorangegangenen Prozess konnte der Rockerhintergrund nicht abschließend geklärt werden. Noch am gleichen Tag, als es zu dem Schusswechsel in der Nähe des Hauptbahnhofs kam, wurde in der Nacht eine Bar in Buchheim beschossen, in der sich Mitglieder der „Hells Angels“ aufhielten. In Köln kam es zudem immer wieder zu Provokationen zwischen den „Bandidos“ und „Hells Angels“ im Bereich der Kölner Ringe, etwa als die Lebensgefährtin eines „Bandido“-Rockers eine Shisha Bar am Rudolfplatz 2017 übernahm. Das Kölner Amüsierviertel sehen die „Hells Angels“ als ihr Hoheitsgebiet an. Auch damals kam es zu Schüssen auf die Bar.

Das Vereinsvermögen werde beschlagnahmt und unterliege der Einziehung, so das Innenministerium. Von dem Verbot sind nach Schätzungen des BKA ungefähr 650 Rocker in Deutschland betroffen. „Wer unsere Gesetze mit Füßen tritt, verschwindet nicht vom Radar unserer Sicherheitsbehörden, nur weil er seine Selbstauflösung erklärt“, sagte Seehofer. Das bislang größte Verbot einer kriminellen Rockergruppe zeige, dass sich der Rechtsstaat nicht an der Nase herum führen lasse.

In der Vergangenheit war es wiederholt zu schweren Körperverletzungs- und Tötungsdelikten gekommen. Der Verein hatte sich kurz nach dem Verbot seiner Teilorganisation „BMC Hohenlimburg/Witten“ nach eigenen Angaben Mitte April aufgelöst. Das Innenministerium hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren zur Aufklärung der aktuellen Struktur des Vereins eingeleitet.

Diese Ermittlungen hätten belegt, dass der Verein trotz seiner erklärten Selbstauflösung weiterhin existent sei, hieß es.

Autor: red, dts