Das Gericht gab mit seiner Entscheidung einer Klage der Katholischen Kirchengemeinde St. Gereon statt. Die Baugenehmigung, welche mit Billigung der Stadtkonservatorin ergangen ist, verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen den St. Gereon als herausragendem Kulturdenkmal zukommenden denkmalrechtlichen Umgebungsschutz. Sie verletzt damit zugleich die Rechte der Klägerin als Denkmaleigentümerin. Das Gericht folgte mit dieser Entscheidung der Einschätzung des Landeskonservators, der der Erhöhung von vornherein widersprochen hatte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster zugelassen.


[asch]