Köln | Die Arbeitsschutzverwaltung NRW (ASV) und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls haben kleineren und größeren Baustellen in NRW einen Besuch abgestattet und dabei rund 3.200 Beschäftigte kontrolliert. Anschließend leitete der Zoll 34 Ermittlungsverfahren ein. Die Prüfungen fanden am 11. und 12. September statt.
Insgesamt wurden 410 Unternehmen auf die Einhaltung der Sicherheits- und Schutzvorschriften (u.a. Schutzkleidung, Absturzsicherungen, Gerüste, Gefahrstoffe) geprüft. Bei 329 Betrieben wurden Mängel festgestellt. Das sei so die ASV eine Mängelquote von über 80 Prozent. In einigen Fällen wurde eine Weiterarbeit auf der Baustelle untersagt. So wurden etwa keine Atemschutzmasken bei staubigen Arbeiten zur Verfügung gestellt oder Gerüste und Absturzsicherungen waren mangelhaft.
Insgesamt hat der Zoll 34 Ermittlungsverfahren eingeleitet, hauptsächlich wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts, der Urkundenfälschung und der unerlaubten Erwerbstätigkeit. In weiteren 700 Fällen geht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hinweisen insbesondere auf Mindestlohnunterschreitungen, Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, Leistungsmissbrauch und illegale Ausländerbeschäftigung nach. Außerdem wurde festgestellt, dass im Baugewerbe vermehrt Arbeitnehmer angetroffen werden, die sich mit gefälschten europäischen Ausweisdokumenten identifizieren.
Autor: ag