Symbolbild Kronleuchter

München | dts | Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel für Einzelhandelsgeschäfte vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit habe man einem Eilantrag der Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern stattgegeben, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Demnach sei eine 2G-Zugangsbeschränkung für Betriebe des Einzelhandels zwar grundsätzlich möglich, die konkrete bayerische Regelung erfülle die Voraussetzungen aber nicht.

Insbesondere im Hinblick auf die – ausdrücklich nicht abschließend gemeinte – Aufzählung von Ausnahmen und die uneinheitliche Behandlung von sogenannten „Mischsortimentern“ lasse sich der angefochtenen Verordnung nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Ladengeschäfte von der Zugangsbeschränkung erfasst würden, hieß es zur Begründung. Gegen den Beschluss des Gerichts gibt es keine Rechtsmittel (BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2022, Az. 20 NE 21.3119).