München | Ein angebliches Opfer, das bislang im NSU-Prozess berücksichtigt wurde, existiert offenbar nicht. Nach einem Bericht von „Spiegel Online“ handelt es sich dabei um eine während des sogenannten Nagelbomben-Attentates in Köln verletzte Person. Der Anwalt der Nebenklage räumte nun gegenüber „Spiegel Online“ ein, dass Opfer sei „wahrscheinlich überhaupt nicht existent“.

Vermutlich sei die „Existenz und Opfereigenschaft“ von einem anderen Nebenkläger vorgetäuscht worden. Bei dem Attentat in der Kölner Keupstraße war am 9. Juni 2004 eine ferngezündete Nagelbombe explodiert. Dabei wurden nach offiziellen Angaben 22 Menschen verletzt, vier davon schwer.

2011 wurde der Anschlag der rechtsterroristischen Gruppe NSU zugeordnet.

Autor: dts
Foto: Das Foto zeigt eine Besucherin der Ausstellung im Rahmen des Birlikte Festival in der Kölner Keupstraße