Berlin | Wer Ärzte besticht oder sich als Mediziner bestechen lässt, macht sich künftig strafbar. Nach Informationen der „Berliner Zeitung“ (Mittwochausgabe) einigten sich SPD und Union bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf, Korruption im Gesundheitswesen als neuen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Damit wird eine von Gesundheitsexperten und Krankenkassen oft beklagte Gesetzeslücke geschlossen.

Die Verhinderung und Bekämpfung von Korruption sei eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe, heißt es in der Beschlussvorlage der Gesundheitspolitiker beider Seiten, der der Zeitung vorliegt. „Dabei müssen sich insbesondere Patienten und Patientinnen darauf verlassen können, dass ihre Gesundheit im Mittelpunkt der Behandlung steht“, wird in dem Beschluss argumentiert, mit dem die Union auf die Linie der SPD eingeschwenkt ist. Korruption bei niedergelassenen Ärzten kann seit Mai 2012 nicht mehr verfolgt werden.
Damals hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass es keine Strafnorm gebe, die Bestechung und Bestechlichkeit bei freiberuflichen Medizinern verbiete. Konkret ging es um eine Pharmareferentin, die Ärzten ein Prämie zahlte, wenn diese ein Medikament ihrer Firma verschrieben. Die Zahlungen wurden als Honorar für fiktive wissenschaftliche Vorträge verschleiert.
Der BGH hob die Geldstrafe wegen Bestechung jedoch wieder auf: Niedergelassene Ärzte seien keine Beauftragten der Krankenkassen und damit auch keine Amtsträger, urteilte das Gericht. Daraufhin stellten die Staatsanwaltschaften bundesweit Hunderte ähnliche Verfahren ein. Bekannt sind auch andere Korruptionsarten: Ärzte bekommen Geld dafür, ihre Patienten an bestimmte Mediziner oder Kliniken zu überweisen.
Auch das wäre künftig strafbar. Die FDP hatte sich in der Zeit der schwarz-gelben Koalition geweigert, die Korruption bei Ärzten ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Sie argumentierte, Ärzte dürften nicht schlechter gestellt werden als andere Freiberufler wie etwa Rechtsanwälte. Die Liberalen wollten ein Verbot lediglich im Sozialrecht verankern. Dieses Gesetz scheiterte jedoch kurz vor der Bundestagswahl am Widerstand der SPD im Bundesrat. Nachteil dieser Regelung wäre unter anderem gewesen, dass sie den Bereich der privaten Krankenversicherung nicht erfasst hätte. Ausdrücklich verweisen die Gesundheitspolitiker von Union und SPD nun darauf, dass das Phänomen der Korruption nicht allein auf Ärzte beschränkt sei, sondern in alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen vorkomme. Deswegen soll Bestechlichkeit und Bestechung künftig bei allen Heilberufen verboten sein, also auch bei Psychotherapeuten oder Apothekern. Mit welchem Strafmaß die Korruption geahndet werden soll, ist offen. Vorbild könnte ein Gesetzentwurf des SPD-geführten Landes Hamburg sein, der in den Bundesrat eingebracht worden war. Er sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. SPD und Union einigten sich zudem darauf, Internet-Praxen die Geschäftsgrundlage zu entziehen. „Wir werden klarstellen, dass Voraussetzung für die Verschreibung von Arzneimitteln ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt sein muss“, heißt es. Online-Konsultationen hätten das Risiko von Fehldiagnosen und könnten so den Patientenschutz gefährden. Damit können online ausgestellte Rezepte künftig nicht mehr in einer deutschen Apotheke eingelöst werden.

Autor: dts | Foto: aerztin_michaeljung_fotolia_2122013
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