Berlin | In der Affäre um den Entzug von Akkreditierungen von Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg hat das Berliner Landeskriminalamt offenbar rechtswidrig mehrere Datensätze über einen der betroffenen Journalisten gelöscht. Das berichtet das ARD-„Hauptstadtstudio“ unter Berufung auf einen Berliner Fotografen. Dieser hatte zunächst vom BKA und anschließend vom Berliner LKA Auskunft über gespeicherte Daten gefordert.

Das LKA teilte ihm daraufhin mit, dass Einträge zu drei Straftaten, bei denen er offensichtlich zu Unrecht als Beschuldigter geführt wurde, kurzfristig gelöscht wurden. Da derzeit aber sowohl eine Klage des Fotografen gegen die Bundesregierung, als auch eine offizielle Prüfung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern laufen, ist dieser Schritt nach Einschätzung von Datenschützern eindeutig rechtswidrig. „Wenn Daten gelöscht werden, um zu verhindern, dass die Rechtmäßigkeit ihrer Speicherung überprüft wird, handelt es sich um die Unterdrückung von Beweismitteln“, erklärte der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.

Ähnlich äußerte sich Alexander Dix, bis 2016 Datenschutzbeauftragter in Berlin: „Der Staat darf keine Beweise unterdrücken, die der Bürger braucht, um eine rechtswidrige Datenspeicherung nachzuweisen. Das ist eindeutig rechtswidrig.“ Im konkreten Fall sei der Eingriff besonders gravierend, weil es bei den drei gelöschten Delikten unter anderem um den unzutreffenden Vorwurf des „besonders schweren Landfriedensbruch“ gehe, berichtet das ARD-„Hauptstadtstudio“.

Dieser soll angeblich bei einer gewaltsam verlaufenen Demonstration im Juli 2011 in Berlin-Kreuzberg begangen worden sein. Der Fotojournalist hatte über die Krawalle an diesem Abend berichtet und bis zur Auskunft durch das LKA keinerlei Hinweis, dass die offensichtlich falschen Anschuldigungen gegen ihn seit sechs Jahren in den Datenbanken der Berliner Polizei gespeichert waren. Vermutlich war der Vorwurf des „besonders schweren Landfriedensbruch“ aber auch der Grund, warum er beim Verfassungsschutz als „Mitglied eines gewaltbereiten bzw. gewaltbefürwortenden Beobachtungsobjekts“ geführt wurde – und damit ausschlaggebend für den Entzug der Akkreditierung beim G20-Gipfel.

Die Bundesregierung hatte die Maßnahme immer wieder mit „schweren Straftaten“ begründet, die den Betroffenen zur Last gelegt würden. Das Landeskriminalamt hat auf Anfragen des ARD-„Hauptstadtstudios“ zunächst nicht reagiert. Auch bei weiteren betroffenen Journalisten haben deren Nachfragen zur Ankündigung von Löschungen beziehungsweise zum „Einfrieren“ der Datensätze geführt. Das bedeutet, dass die Daten nur noch für das laufende Prüfverfahren gesichert bleiben.

Autor: dts