Neben Prof. Brenig gehören der Schutzkommission 33 weitere Wissenschaftler sowie zwei Ehrenmitglieder an, die sich in Forschung und Entwicklung interdisziplinär mit allen Belangen der Gefahrenabwehr befassen. Aufgabe der Schutzkommission ist es, die Bundesregierung und die Innenministerkonferenz der Länder in Fragen des Schutzes der Zivilbevölkerung in nationalen und internationalen Bedrohungslagen sowie Notfallereignissen zu beraten. Der Schwerpunkt liegt langfristig auf Vorbeugung und Vermeidung. Dazu ist die Kommission in den drei Arbeitsfeldern Sozialwissenschaften, Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Medizin organisiert. Die Mitglieder der Kommission arbeiten ehrenamtlich und unabhängig.

Abwehr von Schäden durch atomare, biologische und chemische Angriffe
Die Schutzkommission wurde 1951 auf Anregung des Physikers Werner Heisenberg als Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft (heute Forschungsgemeinschaft) gegründet, um „das Bundesministerium des Innern durch namhafte und unabhängige Wissenschaftler in allen Fragen zu beraten, die mit der Abwehr von Schäden durch atomare, biologische und chemische Angriffe zusammen hängen“. Gesetzliche Grundlage der Schutzkommission ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (§19).

[dr; Foto: Fachhochschule Köln]