Köln | Die Kommunalwahl war 2020. Anschließend ließ sich das aktuelle Ratsbündnis viel Zeit zur Findung einer gemeinsamen Agenda und feiert jetzt im März 2022 ein Jahr Ratsbündnis. Vereinbart zwischen Grünen, CDU und Volt war die Schaffung neuer Dezernate, unter anderem das Dezernat IX: für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales. Das ist aber immer noch nicht besetzt.

Das Verfahren zur Besetzung von Beigeordnetenstellen regelt die Gemeindeordnung eigentlich glasklar. Zudem stellt das Gesetz klar, dass es sich um eine Entscheidung des Rates und damit jedes einzelnen Ratsmitgliedes handelt. Die oder der Oberbürgermeister hat dann bei der Wahl eine Stimme. Die städtische Verwaltung kümmert sich derzeit in Köln um das Verfahren, weil dem Rat selbst und den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern eigentlich die Organisationsstruktur dafür fehlt und auf kommunaler Ebene der Rat Teil der städtischen Verwaltung ist. Dabei obliegt der städtischen Verwaltung nur eine rein organisatorische Abwicklungsaufgabe, die Entscheidung liegt dagegen bei jedem einzelnen Ratsmitglied. Ist ein oder eine Kandidat*in gefunden, dann wählt der Rat diese. Anschließend prüft die Bezirksregierung als Vertreter des Gesetzgebers die Wahl auf Rechtskonformität. Dabei kann es dazu kommen, dass die Bezirksregierung Wahlen beanstandet. So zum Beispiel als Jörg Frank Kämmerer werden wollte. In dieser Phase der Prüfung können Kandidatinnen auch noch zurücktreten, wie etwa Niklas Kienitz, von seiner Bewerbung für das Dezernat IX, nachdem es schon bei dieser Wahl zu Beschwerden bei der Kommunalaufsicht kam.

Reker muss Beschluss aufheben lassen

Nach der Wahl von Niklas Kienitz und dessen Rückzug gab es intensive politische Diskussionen. Auch die Art und Weise der Wahl des Kulturdezernenten Charles wurde im Kölner Rat kontrovers diskutiert und auch hier stand das Verfahren und nicht der Kandidat im Fokus der Kritik.

Nach der Neuausschreibung des Dezernats IX wurde ein neuer Kandidat gefunden: Andree Haack. Der wurde in der Ratssitzung am 3. Februar zum Beigeordneten für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales gewählt und mit einem Blumenstrauß willkommen geheißen. Aus den Reihen des Rates, allen voran der Linken, wurde das Verfahren erneut kritisiert. Auch Die Fraktion übte Kritik und erneut wurde Beschwerde bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln eingelegt. Das Ergebnis: Oberbürgermeisterin Henriette Reker muss das Wahlergebnis beanstanden und den Rat auffordern seinen Ratsbeschluss vom 3. Februar aufzuheben. Denn der war rechtswidrig, wie die Bezirksregierung am 3. März mitteilte.

Dazu äußert sich OB Reker in einer schriftlichen Mitteilung: „Ich begrüße es, dass die Bezirksregierung anerkannt und bestätigt hat, dass Herr Haack alle erforderlichen Qualifikationen besitzt. Einzelne Ergebnisse der Prüfung zum formalen Verfahren kann ich nachvollziehen, andere inhaltliche Bewertungen teile ich ausdrücklich nicht. Die formalen Fehler der Verwaltung wären durch eine Neuwahl in der kommenden Ratssitzung zu heilen gewesen. Aber dieser Weisung komme ich nach. Der Rat muss jetzt über das weitere Vorgehen entscheiden. Ob Verfahren, so wie von der Bezirksregierung Köln hier beschrieben, wirklich erfolgreich geführt werden können, bezweifle ich sehr. Hier werden in NRW übliche Wahlverfahren grundsätzlich in Frage gestellt und die kommunale Selbstverwaltung eingeschränkt.“

OB Reker muss den Ratsbeschluss beanstanden, da Sie jetzt im Rahmen der Organleihe für den Landesgesetzgeber in der Pflicht ist zu handeln.

Die Linke sieht sich in ihrer Beschwerde bestätigt

Die Kölner Linke im Stadtrat sieht sich in ihrer Sichtweise durch die Bezirksregierung bestätigt. Da war die Wahl von Haack nicht fristgerecht auf die Tagesordnung gesetzt worden und damit gab es einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Zudem wurden die organschaftlichen Rechte der Ratsmitglieder, die alleine berechtigt und verantwortlich sind, den oder die Dezernentin zu wählen, verletzt. Denn die Ratsmitglieder konnten sich über das Ergebnis der Stellenausschreibung sowie über den Werdegang und die Qualifikation der Bewerber*innen nicht ausreichend informieren, weil die Akten unvollständig waren.

Güldane Tokyürek, Sprecherin der Fraktion, erklärt hierzu: „Um die kommunale Demokratie ist es nicht gut bestellt. Schon wieder beanstandet die Bezirksregierung eine Beigeordnetenwahl. Hoffentlich begreift Frau Reker nun endlich, dass sie den Rat im Vorfeld wichtiger Personalentscheidungen angemessen informieren und einbeziehen muss. Es ist sehr bedauerlich, dass die Bezirksregierung Frau Reker dazu nötigen muss.“

Heiner Kockerbeck, Sprecher der Fraktion, ergänzt: „Wir bestehen auf einem transparenten und demokratischen Verfahren. Es ist an der Zeit, dass die demokratischen Fraktionen jetzt das Heft in die Hand nehmen. Wir sollten ein rechtskonformes Verfahren verabreden und die fortwährende Blamage der Stadt zu beenden.“

Das sagt die SPD-Fraktion im Kölner Rat

Christian Joisten, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln: „Schon zum dritten Mal hat OB Reker kein rechtssicheres Verfahren zur Wahl eines Beigeordneten durchführen können und muss erneut von der Bezirksregierung darauf hingewiesen werden. Das erfüllt uns mit großer Sorge, dass damit endgültig der Stadt Köln und ihrer Verwaltung bleibender Schaden zugefügt worden ist. Wir hatten im Vorfeld unsere Unterstützung erklärt, dabei zu helfen, ein rechtssicheres Verfahren aufzusetzen. Leider ist unser Angebot weder von der Oberbürgermeisterin noch vom Bündnis aus Grünen, CDU und Volt angenommen worden. Nun werden sich fähige Kandidaten in Zukunft noch mehr überlegen, ob sie wirklich unter einer Verwaltungsspitze arbeiten wollen, die das dritte Besetzungsverfahren nicht rechtssicher durchgeführt hat. Zudem bleibt Köln jetzt erstmal weiter kopflos bei so zentralen Themen wie Stadtentwicklung, Wirtschaft und Digitales. Das verheißt für die Zukunft nichts Gutes. Wir erwarten, dass die die OB zügig eine rechtssichere Wahlentscheidung des Rates zur Auswahl eines bzw. einer neuen Beigeordneten ermöglicht.“