Bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens hat dieses Vorhaben einen umfangreichen Genehmigungsprozess durchlaufen, um die Belange der Bürger, den Schutz von Natur und Landschaft -insbesondere im Bereich des Rheins und des Langeler Bogens- sowie die Interessen der Vorhabenträgerin in Einklang zu bringen. Die Leitung kreuzt zweimal den Rhein im Vortriebsverfahren in einer Tiefe von bis zu 15 m unterhalb der Gewässersohle. Durch den Langeler Bogen (Retentionsraum) wird die Leitung in offener Bauweise in einer Tiefe von zwei Metern verlegt. Insgesamt hat die Rohrfernleitung eine Länge von 3,8 km und besteht aus insgesamt vier parallel verlaufenden Einzelleitungen. Neben einer Kunststoffumhüllung der Rohre werden die Leitungen zusätzlich durch den sogenannten kathodischen Korrosionsschutz gegen Rost gesichert. Unter dem Rhein werden die vier Leitungen in einem Hüllrohr geführt, das mit Leichtbeton verfüllt werden soll.

Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen bei dem Bau und dem Betrieb der Rohrleitungsanlage eine Vielzahl von Auflagen erfüllt werden. So muss zum Beispiel zweimal im Monat eine Befahrung, Begehung und/oder Befliegung der Flächen stattfinden, in denen die Rohrfernleitung verlegt wird. Alle zwei Jahre müssen Sachverständige prüfen, ob der Korrosionsschutz noch intakt und die Rohrleitungen dicht sind. Zusätzlich müssen drei unabhängig operierende Leckageerkennungssysteme installiert werden. Bei der Genehmigung wurde auch die Frage der Erdbebensicherheit geprüft. Die zulässigen Werte für die Längsdehnung der Rohrleitungsanlage sind doppelt so groß, wie die maximale mögliche Bodendehnung, die bei einem Erdbeben in dem Gebiet erwartet wird, in dem die Rohrfernleitung verlegt wird. Der Planfeststellungsbeschluss und die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 3. bis 16. Juni 2011 bei der Stadtverwaltung Köln zur allgemeinen Einsicht aus. Den Einwendern und den betroffenen Grundstückseigentümern wird in den nächsten Tagen eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses zugestellt.

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