Folgende Zielvereinbarungen unterzeichneten die Regierungspräsidenten:

  1. Ein Konzept für landesweite Überwachungsaktionen wird verbindlich eingeführt. Dazu gehört unter anderem der Einsatz mobiler Einsatztrupps. Ziel ist es, besondere Problemschwerpunkte im Arbeitsschutz aufzugreifen und Mängel für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten abzustellen.
  2. Bis Januar 2012 soll ein landesweit einheitliches risikobasiertes Überwachungskonzept eingeführt werden. Es werden – auch als Reaktion auf den PCB-Skandal bei der Dortmunder Firma Envio – Betriebe regelmäßig kontrolliert, in denen ein hohes Gesundheitsrisiko für die Arbeitnehmer besteht.
  3. Land und Bezirksregierungen führen ein landesweit einheitliches Beschwerdemanagement ein. Allen Beschwerden von Beschäftigten, auch anonymen, gehen die Kontrolleure zügig und unter Wahrung der Anonymität der Beschwerdeführer nach. Durch mögliche Beschwerden erhält die Arbeitsschutzbehörde auch wichtige Informationen über den Stand der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten in den Betrieben.
  4. Die Arbeitsschutzverwaltung konzentriert sich auf die Kontrolle des betrieblichen Arbeitsschutzsystems. Nur so kann erreicht werden, dass die Betriebe ihre Aufgabe erfüllen, für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Dies geschieht im eigenen Interesse der Betriebe, weil gesunde und motivierte Arbeitnehmer vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels eine zentrale Rolle für den Standort Nordrhein-Westfalen spielen werden.


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