Diese Regelung gelte allerdings nicht, wenn einem Gast die Buchung bereits bestätigt wurden. Damit erzielte der ehemalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt einen Teilerfolg. Er hatte geklagt, weil im ein Hotel in Bad Saarow wegen seiner Gesinnung Hausverbot erhalten hatte. Voigt fühlte sich daraufhin diskriminiert. Seine Frau buchte im Jahre 2009 für das Ehepaar in einem Wellnesshotel. Nachdem der Hotelbetreiber zunächst eine Bestätigung herausgeschickt hatte, teilte er den Eheleuten wenig später mit, dass ihnen ein Aufenthalt dort nicht gewährt werden könne und erteilte kurzerhand ein Hausverbot. Die politische Überzeugung des Klägers sei nicht mit dem Ziel des Hotels zu vereinbaren, hieß es zur Begründung. Die Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos.

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[dts, Foto: Thorben Wengert | www.pixelio.de]