Karlsruhe | Die Schufa muss laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) keine umfassende Auskunft über ihre Bonitäts-Berechnungen geben. Die Revision gegen ein Urteil einer Vorinstanz sei zurückgewiesen worden, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Geklagt hatte eine Frau aus Hessen, die von der Schufa wissen wollte, welche Merkmale für die Berechnung des sogenannten Scores herangezogen und wie diese gewichtet werden.

Bei dem Scoring-Verfahren entsteht aus verschiedenen persönlichen Daten eine Bonitätsbewertung. Die Schufa hatte argumentiert, dass die genauen Formeln zur Berechnung der Scores zu den Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens zählten.

Autor: dts | Foto: Schufa