Köln | aktualisiert Die Stadt Köln hat in allen 35.000 Fällen, die noch nicht rechtskräftig geworden sind, die Verwarnungsgeld-Verfahren und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstößen auf der Autobahn A3 eingestellt. Grund dafür seien die nicht korrekt platzierten Geschwindigkeitsbeschilderungen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker kündigte an, das eingenomme Bußgeld solle nicht in den allgemeinen Haushalt fließen, sondern für Aktivitäten in der Verkehrssicherheitsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Die Kölner SPD forderte heute dennoch eine Rückerstattung der Bußgelder. Die Fraktion der FDP will das Thema in der nächsten Sitzung des Kölner Stadtrates behandeln.

Die Stadt Köln hat in allen 35.000 Fällen, die noch nicht rechtskräftig geworden sind, die Verwarnungsgeld-Verfahren und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstößen auf der Autobahn A3 eingestellt. Grund dafür seien die nicht korrekt platzierten Geschwindigkeitsbeschilderungen, wie die Bezirksregierung Köln nun festgestellt haben soll. In dem rund neunmonatigen Zeitraum, sollen bis zu 400.000 Autofahrer an der Baustelle geblitzt worden sein, so die Stadt.

Die Stadt Köln informiert: „Verfahren, in denen keine Rechtsmittel eingelegt worden sind und wo die Bescheide rechtskräftig wurden, gelten in der Bundesrepublik in allen Rechtsgebieten grundsätzlich als komplett abgeschlossen. Bei rechtkräftig gewordenen Verfahren stellt der Gesetzgeber deshalb auch hohe Anforderungen an die Möglichkeit, bei Vorliegen neuer Tatsachen ein Wiederaufnahmeverfahren zu betreiben. Dazu gehören auch finanzielle Bagatellgrenzen im dreistelligen Eurobereich. Nach erster Übersicht kämen danach theoretisch nur deutlich unter 0,5 Prozent der Fälle überhaupt in Betracht, ein solches Verfahren anstrengen zu können.“

Die Stadt Köln habe sich deshalb der gängigen Rechtsauffassung angeschlossen, dass mit Zahlung der angebotenen Geldbuße bei Verwarnungsgeldverfahren und dem Verzicht auf Rechtsmittel sowie Eintritt der Rechtkraft in Bußgeldverfahren, die Verfahren rechtswirksam vollständig abgeschlossen seien. Die Stadt Köln sehe daher „angesichts des zu erwartenden außerordentlich hohen Verwaltungsaufwandes“ von einer Rückzahlung der Verwarnungsgelder und Bußgelder ab.

Oberbürgermeisterin Reker: Bußgeld soll für Verkehrssicherheitsarbeit verwendet werden

„Dass wir die laufenden Verfahren einstellen, ist eine Selbstverständlichkeit. Aber ich fühle mich auch denjenigen gegenüber verpflichtet, deren Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind“, so Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Auch wenn die zu Unrecht erfolgte Erhebung der Verwarn- und Bußgelder nicht in der Verantwortung der Stadt Köln liege, sei die Stadt als Empfängerin der Zahlungen in der Pflicht, an einer Lösung mitzuwirken, die den Betroffenen und dem stark gestörten Gerechtigkeitsempfinden Rechnung trage. „Weil eine Rückerstattung des Geldes wegen der Bestandskraft in jedem Einzelfall problematisch ist und aufgrund der hohen Fallzahlen mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre, möchte ich trotzdem nicht, dass die Stadt ohne weiteres davon profitiert, dass hier ein ärgerlicher Fehler geschehen ist“, so Reker. Wenn es auch nicht jedem Einzelfall gerecht werde, könne es als möglicher Interessenausgleich eine Lösung sein, die eingenommenen Gelder nicht in den allgemeinen Haushalt fließen zu lassen. „Ich kann mir gut vorstellen, das Geld für die vielfältigen Aktivitäten in der Verkehrssicherheitsarbeit zur Verfügung zu stellen“, sagte die Oberbürgermeisterin. Reker kündigte an, in der kommenden Woche zu einem gemeinsamen Gespräch mit den Fraktionen des Rates einzuladen.

SPD Köln: Bußgelder sollen zurückgezahlt werden

„Wir erwarten hier eine schnelle und unkomplizierte Lösung“, sagte Martin Börschel, Fraktionsvorsitzender der SPD Köln. „ES geht dabei um die Frage der Gerechtigkeit. Wer von der Stadt einen Bußgeldbescheid bekommt, muss sich darauf verlassen können, dass alles korrekt ist. Die Stadt darf nicht zu Lasten der Autofahrer von diesem Fehler profitieren“, so Börschel. Besonders ärgerlich sei dieser Fehler für Fahrer, denen ein Fahrverbot auferlegt worden sei. Durch den Verlust des Führerscheins könnten Existenzen auf dem Spiel stehen. „Die Dimension beschränkt sich nicht nur auf einfache Knöllchen. Eine schnelle Rückzahlung des Bußgeldes wäre darum das Mindeste, was man für die Betroffenen tun muss“, forderte Börschel. Ein hoher Verwaltungsaufwand, wie von Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker angeführt, sei kein Argument gegen eine Rückerstattung.

Die Fraktion der FDP hat zu diesem Thema einen Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Kölner Stadtrates am 14. Februar 2017 eingereicht. Darin fordert die FDP, die Verwaltung solle alle unrechtmäßigen Bußgeldbescheide schadlos stellen. Da die Betroffenen nicht entschädigt werden könnten, da die Bescheide bereits Rechtskraft erhalten hätten, solle die Verwaltung prüfen, wie die Autofahrer schadlos gestellt werden könnten.

Autor: ib