Köln | Die Stadt Köln ist aufgrund des aktuellen Feuerschutzgesetzes verpflichtet, den Bedarf für Brandschutz und technische Hilfeleistung regelmäßig anzupassen. Anhand des aktuell ermittelten Gefährdungspotenzials wurde ein Schutzziel entwickelt, um den Gefahren entsprechend begegnen zu können.

Bei einem kritischen Brandereignis in einem Gebäude sollen demnach in 90 Prozent der Fälle neuneinhalb Minuten nach Absetzen des Notrufs zehn Einsatzkräfte eintreffen, höchstens fünf Minuten später weitere sechs. Um dieses bundesweit in Großstädten allgemein akzeptierte Schutzniveau zu erreichen, müsse eine gesicherte Personalstärke auf den Feuerwachen vorgehalten werden. Dazu gehören auch der Fuhrpark und eine Branddirektion zur Sicherstellung, Beschaffung und Instandhaltung von Fahrzeugen und Material. Zudem muss diese Personal einstellen und die Verwaltung übernehmen. Auch der Betrieb einer Leitstelle, in der Disponenten Notrufe annehmen und Einsätze bearbeiten, muss gewährleistet sein.

Die Feuerwehr hat den Brandschutzbedarfsplan entwickelt und auf Wunsch der Politik durch einen externer Gutachter bewerten lassen. Dieser habe den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln in seinen wesentlichen Punkten bestätigt. Er wird nun zur Beratung in die politischen Gremien gegeben. Die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans bringe unter Beschränkung auf Mindeststandards für Köln folgende Aspekte mit sich:

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Brandschutzbedarfsplan

-die Nutzung bewährter Synergien zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst,

-ein einheitliches und aktualisiertes Schutzniveau in allen Stadtbezirken,

-die verbesserte Führungsfähigkeit bei besonderen Einsatzlagen,

-einen angepassten Personalfaktor und dadurch Reduktion von Mehrarbeit,

-die Förderung des Ehrenamtes in Freiwilliger Feuerwehr und Jugendfeuerwehr sowie

-Überlegungen zu neuem Standort für eine Feuerwache im Kölner Westen.

Auch zusätzliche 99,5 Stellen bei der Berufsfeuerwehr seien vorgesehen, um den Bedarf vor allem im operativen Bereich decken zu können, aber auch notwendige Anpassungen bei der administrativen Unterstützung im Hintergrund vornehmen zu können.

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Der städtische Haushalt würde bei Umsetzung der im Brandschutzbedarfsplan vorgesehenen Maßnahmen mit rund 26,2 Millionen Euro belastet. Auf das laufende Jahr entfielen etwa 1,5 Millionen, auf 2017 rund 4,75 Millionen Euro. Die Planungen sind Grundlage für die Entwicklung der Feuerwehr und müssen durch den Rat der Stadt Köln verabschiedet werden.

Autor: ib