Köln | Es gibt in Köln einen zweiten Brandtoten in diesem Jahr. Auf der Neusser Straße starb ein Mann in seiner Wohnung im 6. Obergeschoss eines Hauses. Ursache war mutmasslich ein Schwelbrand. In der Wohnung waren keine Heimrauchmelder installiert.

Die Feuerwehr wurde kurz nach Mitternach alarmiert. Ein Bewohner des Hauses hatte Brandgeruch  im sechsten Obergeschoss wahrgenommen und die Einsatzkräfte alarmiert. Die hatten zunächst Probleme die Wohnungstür zu öffnen, da diese aus Stahl gefertigt war. Die Einsatzkräfte drangen daher mit Leitern über den Hinterhof und Balkon in die Wohnung vor. Dort fanden sie eine männliche Person vor, die bereits verstorben war.
Die Feuerwehr beschreibt den Brand so: „Der Brand war vermutlich schon vor einigen Stunden ausgebrochen und auf Grund zu geringen Sauerstoffgehalts der Umgebungsluft in der Wohnung in einen Schwelbrand übergegangen.“ Das Feuer war schnell gelöscht und die Wohnung wurde entlüftet. Durch den Rettungseinsatz musste der Stadtbahnverkehr auf der Neusser Straße unterbrochen werden. Die Polizei ermittelt.

In Köln und NRW herrscht Rauchmelderpflicht

In Nordrhein-Westfalen herrscht Rauchmelderpflicht. Seit 1. Januar müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Schlafräume, Kinderzimmer und Flure  die als Rettungswege dienen müssen mit je mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. Für die Erstausstattung hat der Eigentümer, bei vermieteten Wohnungen, der Vermieter, zu sorgen. Keller, Treppenhäuser, Bäder und Küchen sind davon ausgenommen. Die Rauchmelder sind mittig in den Zimmern anzubringen mit einem Abstand von mindestens 50 cm von der Wand.

Die Pflicht ist in § 49 Absatz 7 der Bauordnung NRW geregelt. Vermieter sollten sich von ihrem Mieter den Einbau schriftlich bestätigen lassen. Einmal im Jahr ist eine Funktionsprüfung durchzuführen. Ein Batteriewechsel hat nach den Angaben des Herstellers zu erfolgen. Hier sind auch Mieter in der Pflicht. Rauchmelder müssen nach DIN EN 14604 zertifiziert sein.

Autor: ag