Köln | Das Landgericht Köln hat ein Beweisverfahren an der Baustelle der Oper Köln angeordnet. Nun wird sich ein gerichtlich bestellter Gutachter mit insgesamt 60 Mängelpunkten befassen müssen und diese jeweils einzeln überprüfen. Bernd Streitberger, technischer Betriebsleiter der Bühnen Köln, hatte im Februar 2017 gegenüber report-K erklärt, dass es dennoch nicht zu einem Baustopp kommen soll.

Das Unternehmen Deerns Deutschland hatte an dem Landgericht Köln den Antrag auf Durchführung eines Beweisverfahrens eingereicht. Diesem hat das Landgericht Köln nun stattgegeben. Nun wird sich ein gerichtlich bestellter Gutachter mit insgesamt 60 Mängelpunkten befassen müssen und diese jeweils einzeln überprüfen. Deerns will mit dem Verfahren zeigen, dass die Arbeit des Unternehmens „mängelfrei und nicht ursächlich für die Verzögerung der Bauarbeiten war“, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung. Deerns war mit der Planung und Bauleitung für die Haustechnik der Baumaßnahme Oper Köln beauftragt, bis die Stadt Köln im November 2015 den Vertrag fristlos kündigte. Die Klage von Deerns gegen die fristlose Kündigung ihres Vertrages war vom Landgericht Köln in erster Instanz zwar abgewiesen worden. „Alle von der Stadt bisher angeführten Punkte stellen keinen Grund für die Kündigung und erst recht nicht für die auf Jahre verschobene Eröffnung samt den beträchtlichen Mehrkosten dar. Insofern wäre auch das jetzt eingeleitete Beweissicherungsverfahren vermeidbar gewesen“, erklärte Deerns-CEO Christoph Amarotico.

Bereits im Februar 2017 hatte report-K mit Bernd Streitberger, technischer Betriebsleiter der Bühnen Köln, darüber gesprochen, was passiert, sollte das Landgericht das Beweisverfahren anordnen. Auf eine erneute gestrige Anfrage von report-K hat die Stadt Köln bislang nicht reagiert. Streitberger erklärte im Februar, dass es auch in diesem Fall zu keinem Baustopp an der Baustelle kommen werde. „Wir werden uns im Zweifel nicht für einen Baustopp entscheiden, sondern für die Fertigstellung des Ensembles“, sagte Streitberger. Selbst wenn es zu einer Abwägung kommen sollte „zwischen einer möglichen Beweisvernichtung, die dadurch entsteht, dass man hier weiter baut, und dem Eröffnungstermin“, so Streitberger. Ein Baustopp könnte nur vom Bauherr selbst, nicht jedoch von einem Gericht verhängt werden. In Frage stellte Streitberger, warum das Ingenieurbüro erst 1,5 Jahre nach der Kündigung und am Tag des Gerichtsurteils über die Rechtmäßigkeit dieser den Antrag auf ein Beweisverfahren stellte. „Dies ist bemerkenswert“, so Streitberger, „wenn man da ein Erkenntnis-Interesse hätte, würde man so einen Antrag sofort stellen.“

Im Sommer 2017 will Streitberger der Öffentlichkeit eine Kostenprognose und einen Terminplan für die Sanierung der Bühnen Köln vorlegen. Auch wenn dann noch nicht alle Termine und Kosten vorlägen. Darin sollen auch alle noch möglichen Risiken – wie etwa ein Beweisverfahren – mit möglichen Kosten und Terminverschiebungen berücksichtigt werden.

Autor: Cornelia Ott
Foto: Baustelle der Oper Köln 2016