Köln | Im vergangenen Jahr waren deutlich weniger Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen unzulässig als noch in 2011. Von den 26 abgeschlossenen direkt-demokratischen Verfahren wurden 7 für unzulässig erklärt, wie der Verein „Mehr Demokratie“ am Dienstag in Köln mitteilte. Dies entspreche einer Quote von fast 27 Prozent. Im Vorjahr seien noch fast die Hälfte aller Bürgerbegehren an juristischen Fallstricken gescheitert.
Der Verein führt die Entwicklung auf eine vom Düsseldorfer Landtag beschlossene Vereinfachung von Bürgerbegehren zurück. Demnach mussten die Initiatoren bis 2011 noch selber errechnen, welche Kosten auf die Kommunen im Fall einer Umsetzung des Begehrens zukommen. Seit 2012 stellen die betroffenen Städte und Gemeinden eine Schätzung der Folgekosten auf. Zu den erfolgreichen Bürgerbegehren zählten in 2012 Initiativen für den Erhalt von Bädern in Bedburg-Hau bei Kleve und Dormagen sowie die Weiterführung einer Realschule in Castrop-Rauxel.
Bürgerentscheide gab es in NRW im Jahr 2012 insgesamt zehn. Sechs davon wurden von den Bürgern angenommen und drei scheiterten. In einem Fall war der Entscheid ungültig.
Autor: dapd