Das Fort X in Köln. Foto: Willy Horsch/Creative Commons (CC BY 2.5)

Köln | Die Stadt Köln hat ein Interessensbekundungsverfahren für eine Nutzung des Fort X auf den Weg gebracht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Kreisgruppe Köln, (BUND) kritisiert dies.

Vor allem die öffentlichen Veranstaltungen, die im Fort X möglich gemacht werden sollten, bekümmern den BUND, der mutmaßt, dass die Karnevalsgesellschaft Nippeser Bürgerwehr das Fort X übernehmen soll.

„Fort X bietet vor allem für die Bewohner des Viertels mit dem umgebenden 98 ha großen und nachts unbeleuchteten Park im Landschaftsschutzgebiet Innerer Grüngürtel einen Ort der stillen Erholung und unersetzbares Stück Heimat. Die sich abzeichnende Entwicklung zu einer Vergnügungsstätte ist damit nicht vereinbar. Sie muss gestoppt und das Interessenbekundungsverfahren abgeändert werden“, forderte BUND Vorstandsmitglied Helmut Röscheisen, der weiter ausführt: „Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung dürfen nicht zu einer Wohngebietsunverträglichkeit führen und setzen eine kerngebietstypische Zentralität, wie die Existenz von Handelsbetrieben, Einrichtungen der Wirtschaft, Verwaltung
und Kultur voraus. Dies ist hier nicht der Fall.“

Der BUND fordert zudem, dass der Stadtrat umgehend die finanziellen Mittel zur Sanierung des Fort X bereit stellt und mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen beginnt.

Anwohner und BUND-Mitglied Lutz Gebhard verwies auf die gemachten Erfahrungen in Zeiten des alten Eisstadions in den 90er Jahren, dem heutigen Lentpark. „Tausende von Zuschauern überfluteten damals unseren Stadtteil mit ihren Autos und sorgten für ein Chaos bei der An und Abfahrt, gerade in den Abendstunden. Das Agnesviertel rund um das Fort X ist ein reines Wohnviertel. Die Infrastruktur des Viertels bietet keinen Raum für Großveranstaltungen, wie sie das vorgelegte Nutzungskonzept der Nippeser Bürgerwehr und die öffentliche Ausschreibung vorsehen. Die Anwohner+innen wünschen sich ein sanftes zukünftiges Nutzungskonzept für das Fort X, das Landschafts- und Tierschutz sowie Interessen der AnwohnerInnen berücksichtigt“.