In diesem Zusammenhang hob der erste Strafsenat die Bewährungsstrafe für einen Geschäftsmann aus Augsburg auf. Dieser hatte Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen, was durch eine Betriebsprüfung aufgedeckt wurde. Jetzt muss die Strafe vom Landgericht Augsburg neu verhängt werden. Die Richter folgten in ihrem Urteil der Revision der Staatsanwaltschaft.

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