Köln | Der Bundesgerichtshof hat gestern beschlossen, dass die nicht erfolgte Vertragsverlängerung mit dem ehemaligen Leiter der Kliniken der Stadt Köln, Jekabs Leititis, rechtswidrig war. Damit läge eine Diskriminierung aus Altergründen vor. Urteilten die Richter. Die Kölner CDU fordert nun den Rücktritt von Aufsichtsrat-Vorsitzenden Michael Paetzold.

Leititis schied Ende August 2009 als Geschäftsführer der Kliniken der Stadt Köln aus. Sein Vertrag war damals nicht verlängert worden. Stattdessen wurde die Stelle mit einem 41-jährigen Mitbewerber besetzt. Leititis klagte gegen die nicht erfolgte Vertragsverlängerung. Er war der Auffassung, dass diese ihm nur aus Altergründen versagt worden war und damit gegen das Alterdiskriminierungsverbot verstoße. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hatte der Klage dagegen stattgegeben. Es sprach dem Kläger allerdings nur einen Schadensersatz in Höhe von 36.600 Euro statt der geforderten 110.000 Euro zu. Gegen dieses Urteil hatten beide Parteien Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat nun beschlossen, dass Leititis in unzulässiger Weise wegen seines Alters benachteiligt worden sei. Damit hat das Gericht das Altersdiskriminierungsverbot erstmals auch auf GmbH-Geschäftsführer angewendet.  Als Grund gab das Gericht an, dass der Aufsichtsratvorsitzende Michael Paetzold gegenüber der Presse erklärt habe, Leititis aus Altergründen nicht weiter beschäftigen zu wollen.

CDU fordert Rücktritt

„Durch diese unsägliche Vorgehensweise wurde nicht nur der Ruf eines städtischen Angestellten unnötig beschädigt, sondern es kommen nun Ausgaben für Schadenersatz und Schmerzensgeld auf die Stadt zu“, erklärte dazu Winrich Granitzka, Fraktionsvorsitzender der CDU Köln. Er forderte heute: „Herr Paetzold muss nun die Konsequenzen aus seinem Fehlverhalten ziehen und als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Kliniken der Stadt Köln umgehend zurücktreten.“

Autor: Cornelia Schlösser | Foto: fotolia