Karlsruhe | Die Deutsche Post muss eine Publikation der rechtsextremen Partei NPD austragen. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Geklagt hatte die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Die Post hatte sich geweigert die Postille „Klartext“ an Haushalte in Leipzig zu verteilen, das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden hatten dem Konzern dabei recht gegeben. Schon in der mündlichen Verhandlung im Juni hatte der Bundesgerichtshof aber erklärt, dass die politische Ausrichtung einer Publikation bei der Verteilung durch die Post keine Rolle spielen dürfe. Die Post hingegen berief sich darauf, dass für die nicht adressierte NPD-Postwurfsendung keine Transportpflicht bestehe.

Autor: dts
Foto: Eine deutsche Post Filiale