Berlin | aktualisiert | Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Dienstag zwei Teilorganisationen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten. Das Verbot gegen die beiden Vereinigungen – ein Verlag und ein Multimedia-Unternehmen – werde seit den frühen Morgenstunden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen vollzogen, teilte das Bundesinnenministerium mit. „Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen“, ließ sich Seehofer zitieren.

Nach einer vorangegangenen Durchsuchung der Geschäftsräume hatte sich nach Angaben seines Ministeriums der Verdacht bestätigt, „dass der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK dient“. Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetriebe kommen demnach sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute. Die PKK ist in Deutschland mit etwa 14.500 Anhängern mit Abstand die mitgliederstärkste extremistische Ausländerorganisation. Sie nutzt Deutschland laut Innenministerium als Raum des Rückzugs, der Refinanzierung und Rekrutierung.

PKK-Verbot: Grüne warnen vor Zugeständnissen an Erdogan

Im Zusammenhang mit dem Verbot von zwei Vereinigungen der kurdischen Arbeiterpartei PKK hat die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic vor möglichen Zugeständnissen der Bundesregierung an den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gewarnt. Es wäre „fatal, wenn nur der Anschein bleiben würde, dass das Verbot mindestens mittelbar von Erdogan in Auftrag gegeben wurde“, sagte Mihalic den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Man könne die dem „Verbot zugrunde liegenden Tatsachen natürlich nicht bewerten. Jedoch wollen wir über den Innenausschuss einen detaillierten Bericht des Bundesinnenministeriums zum Thema anfordern“, so die Grünen-Politikern weiter. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte am Dienstag zwei Vereinigungen verboten, die als Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gelten. Das Verbot richtet sich demnach gegen die „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ sowie die „MIR Multimedia GmbH“.

Polizisten hatten das Verbot in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Durchsuchungen und der Beschlagnahme von Material vollzogen. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten und gilt in der EU, in den USA und in der Türkei als Terrororganisation.

Autor: Andi Goral