Berlin | Das Bundeskabinett hat die neue Einreiseverordnung am Freitag wie erwartet beschlossen. Die Entscheidung sei im „Umlaufverfahren“ getroffen worden, teilte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer mit. Demnach sind alle Einreisenden ab dem 1. August verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis zu verfügen.

Dies kann ein Impf-, Test- oder Genesenennachweis sein. Bei Einreise aus einem Virusvaraintengebiet müssen auch Geimpfte und Genesene einen Test nachweisen. Diese Regelung diene dazu, die Eintragung zusätzlicher Infektionen nach Deutschland möglichst gering zu halten, so die Regierungssprecherin.

Diese Nachweispflichten gelten künftig nur für Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich gibt es ab dem 1. August nur noch zwei Arten von Risikogebieten, nämlich Gebiete mit erhöhtem Risiko („Hochrisikogebiete“) und „Virusvariantengebiete“. Für Einreisende aus diesen Gebieten gelten weiterhin Anmelde- oder Absonderungspflichten.

Die regelhaft 14-tägigen Quarantänepflichten für Einreisende aus Virusvariantengebieten bleiben weiterhin mit den entsprechend geltenden Ausnahmeregelungen bestehen. Die Quarantänepflichten für Einreisende aus Gebieten mit erhöhtem Risiko („Hochrisikogebiete“) entsprechen den Pflichten, wie sie für die bisherigen Hochinzidenzgebiete gelten, nämlich: Nicht geimpfte oder genesene Einreisende müssen eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines negativen Testnachweises beendet werden kann. Ausnahme: Wer jünger als 12 Jahre ist, kann ohne Testnachweis nach fünf Tagen die Quarantäne beenden.

Marburger Bund: Testpflicht für Reiserückkehrer kommt zu spät

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund begrüßt die Testpflicht für Reiserückkehrer, die ab dem 1. August gelten soll, hält die Einführung aber für zu spät. „Es ist richtig, dass wir eine Testpflicht haben“, sagte die Vorsitzende Susanne Johna den Sendern RTL und ntv. „Ich hätte sie gerne vier Wochen früher gehabt, denn die Sommerferien sind ja in einigen Bundesländern schon bald zu Ende.“

Zehn Prozent der Infizierten seien Reiserückkehrer. „Gerade in Urlaubssituationen sind die Menschen noch sorgloser, haben mit vielen anderen Menschen Kontakt“, so Johna. Die Testpflicht führe nicht dazu, die vierte Welle zu stoppen, man könne sie mit der Testpflicht „allenfalls drosseln“.

Autor: dts