Bonn | Das Bundeskartellamt hat erneut Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier gegen insgesamt sieben Brauereien sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt. Insgesamt beliefen sich die Strafen auf 231,2 Millionen Euro, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Bereits im Januar waren Strafen in Höhe von 106,5 Millionen Euro gegen mehrere Brauereien verhängt worden.

Das Bundeskartellamt hat weitere Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 231,2 Mio. € gegen die Unternehmen Carlsberg Deutschland GmbH (Carlsberg), Radeberger Gruppe KG (Radeberger), Privat-Brauerei Bolten GmbH & Co. KG (Bolten), Erzquell Brauerei Bielstein Haas & Co. KG (Erzquell), Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG (Früh), Privat-Brauerei Gaffel Becker & Co. OHG (Gaffel) und den Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien e. V. (Brauereiverband NRW) sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt.

In einem weiteren Bußgeldverfahren des Amtes wegen des Verdachts auf Absprachen zwischen verschiedenen Kölsch-Brauern hat das Bundeskartellamt seine Ermittlungen gegen die Unternehmen und persönlich Verantwortlichen aus Ermessensgründen eingestellt. Hier war parallel zu dem nun abgeschlossenen Verfahren gegen bundesweite und regionale Preisabsprachen von Premiumbrauereien und regionalen Brauereien mit Schwerpunkt in NRW dem Verdacht von Preisabsprachen auf lokaler Ebene unter Kölschbrauereien nachgegangen worden. Es konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, inwieweit neben bundesweiten und regionalen Absprachen auch lokale Preisabsprachen unter Kölschbrauereien getroffen wurden. Gegenstand des Verfahrens war zudem der Austausch zwischen den Wettbewerbern über den jeweiligen Bierausstoß. Diese ebenfalls wettbewerblich bedenkliche Praxis wurde zwischenzeitlich beendet.

„Mit den heutigen Bescheiden haben wir das Kartellverfahren Bier abgeschlossen“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Die betroffenen Hersteller stehen für mehr als die Hälfte des in Deutschland verkauften Bieres. Der Umsatz der Branche liegt bei weit über sieben Milliarden Euro pro Jahr. Angesichts dieser Umsätze sind die hohen Bußgelder angemessen und notwendig, um eine wirkungsvolle Ahndung zu erreichen.“ Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden.

Autor: dts | Foto: Dario Sabljak/fotolia