Berlin | Der Bundestag hat weitere Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Coronakrise für Arbeitnehmer auf den Weg gebracht. Ein entsprechendes Gesetzespaket wurde am Donnerstagvormittag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Unter anderem sieht das Gesetz eine befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor.

Es soll für Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Zudem sieht das Gesetz eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes I um drei Monate vor, wenn der Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Vor dem Sozialpaket hatte das Parlament bereits namentlich über ein „zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ abgestimmt. Die Ergebnisse der Abstimmung standen aber zunächst noch aus. Das Pandemie-Gesetz sieht unter anderem eine dauerhafte Meldepflicht für Erkrankung an und Genesung von Covid-19 vor.

Auch negative Labortests müssen gemeldet werden. Corona-Tests sollen zudem Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung werden.

Autor: dts