Berlin/Bremen | Die AfD darf mit ihrer Landesliste doch auch in Bremen an der Bundestagswahl teilnehmen.

Der Bundeswahlausschuss gab am Donnerstag der AfD einer Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Landeswahlausschlusses nach langer Diskussion statt. Der hatte die AfD abgelehnt, weil von drei laut Bundeswahlgesetz erforderlichen eidesstattlichen Versicherungen über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nur zwei vorgelegt wurden.

Hintergrund sollen interne Querelen sein – eine Person hatte die Unterschrift absichtlich verweigert. Eine Person dürfe aber nicht die komplette Aufstellungsversammlung „sprengen“, sagte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Donnerstag. Da gebe es eine Gesetzeslücke.

Autor: dts
Foto: Symbolbild: Roland in Bremen