Karlsruhe | aktualisiert | Das Bundesverfassungsgericht hat das Streikverbot für Beamte als verfassungsgemäß bestätigt. Die Karlsruher Richter wiesen am Dienstag die Klagen von mehreren Lehrern ab. Das Streikverbot für Beamte sei als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten, hieß es zur Begründung.

Es stehe auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und sei insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Konkret ging es in dem Verfahren um vier Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das Streikverbot für Beamte richteten. Die Beschwerdeführer sind beziehungsweise waren als beamtete Lehrer an Schulen in verschiedenen Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) tätig.

Da sie sich in der Vergangenheit während der Dienstzeit an Streikmaßnahmen beteiligt hatten, waren Disziplinarmaßnahmen gegen sie verhängt worden. Dagegen wehrten sich die Lehrer erfolglos vor den Verwaltungsgerichten. Mit den Verfassungsbeschwerden rügten sie eine angebliche Verletzung ihrer Grundrechte.

Lehrerverband begrüßt Beibehaltung des Streikverbots für Beamte

Der Deutsche Lehrerverband begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikverbot für Beamte. „Sonst wären Beamte im Schulbereich ein Auslaufmodell geworden. Das wollen wir nicht“, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ .

„Es hätte dann eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gegeben von Beamten, die hoheitliche Aufgaben erfüllen, und solchen, die das nicht tun“, sagte Meidinger weiter. „Das hätte einen Wust von rechtlichen Regelungen nach sich ziehen müssen.“ Meidinger forderte die Bundesländer auf, verbeamteten Lehrern nun stärkere Mitwirkungsrechte bei Verhandlungen um Arbeitsbedingungen und Besoldung einzuräumen.

„Wir wollen kein Streikrecht, aber mehr als ein Anhörungsrecht“, sagte er. „Wir wollen auf Augenhöhe verhandeln können. Das muss mit dem Streikverbot in Einklang zu bringen sein.“

Linke kritisiert Streikrecht-Urteil als nicht nachvollziehbar

Die Linksfraktion hat mit Kritik auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach auch weiterhin ein Streikverbot für beamtete Lehrer gilt. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nachvollziehbar“, sagte Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion, der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). Dieser habe bereits vor zehn Jahren ein pauschales Streikverbot für Beamte eindeutig verneint.

„Ich bin mir sicher, dass in dieser Sache das letzte Urteil noch nicht gefallen ist“, sagte Meiser. Das generelle Streikverbot für Beamte bleibe ein Relikt aus der Kaiserzeit. „Wenn Beamtinnen und Beamte weiterhin vom Streikrecht ausgeschlossen werden, ist dies ein eklatanter Verstoß gegen die Grundrechte dieser Berufsgruppe, denn viele Beamtinnen und Beamte sind fernab von hoheitlichen Aufgaben tätig“, so Meiser. In einigen Bereichen würden sie sogar gezielt als Streikbrecher missbraucht.

Autor: dts