Der Antrag eines Vaters auf gemeinsames Sorgerecht, das die Mutter ablehnte, war zuvor vom Amtsgericht Bad Oeynhausen und dem Oberlandesgericht Hamm verweigert worden. Der Mann hatte daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Dezember 2009 einen ähnlichen Fall behandelt und kritisiert, dass in Deutschland Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können. Nach Ansicht der Karlsruher Richter verstoße die derzeitige Regelung gegen das Grundgesetz, wenn im Streitfall automatisch zugunsten der Mutter entschieden werde. Von nun an sollen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht festlegen, sofern es zum Wohl des Kindes ist.

[dts]