Köln | Zwei Parteien erhielten durch die Landeswahlausschüsse keine Zulassung zur Bundestagswahl in ihren Ländern: Die Grünen im Saarland und die AfD in Bremen. Am 5. August will der Bundeswahlausschuss jetzt über die Beschwerden gegen die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse beraten, so der Bundeswahlleiter.

Autor: red