Bundestag und Bundesregierung haben ihr "Sparpaket" verabschiedet: Ab dem 1. Januar 2011 erhalten viele arme Familien kein Elterngeld mehr. Es wird "auf den Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und den Kinderzuschlag angerechnet", wie es im Amtsdeutsch heißt.

Vor allem Menschen, die sich für die Verlängerungsoption beim Elterngeld entschieden haben, droht jetzt ein finanzieller Verlust: Wer statt eines Bezugszeitraums von zwölf Monaten mit monatlich 300 Euro Elterngeld einen Bezugszeitraum von 24 Monaten mit nur je 150 Euro Elterngeld gewählt hat, könnte auch noch die aufgesparten 150 Euro pro Monat verlieren. Je nach Geburtsdatum des Kindes sind das bis zu 1.800 Euro Verlust – viel Geld!


"Die Betroffenen sollten deshalb rasch handeln", rät Dr. Helmut Loggen, stellvertretender Diözesan-Caritasdirektor für das Erzbistum Köln. Denn das Gesetz bietet die Möglichkeit, die Verlängerungsoption zu widerrufen und sich die ausstehenden Zahlungen rückwirkend in einem Gesamtbetrag auszahlen zu lassen. Voraussetzung ist, dass der Widerruf kurzfristig erfolgt und der Antrag auf Nachzahlung bald gestellt wird, damit die Auszahlung tatsächlich noch in diesem Jahr vorgenommen werden kann. Dies hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bestätigt. Dr. Loggen: "Es ist also sehr wichtig, jetzt unverzüglich die nötigen Anträge bei den Elterngeldstellen einzureichen. Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln bietet auf seiner Internetseite www.caritasnet.de einen Formulierungsvorschlag an."

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