Berlin/Düsseldorf | Die CDU Düsseldorf muss wegen einer verbotenen Parteispende eine Strafe von 18.000 Euro zahlen. Die Partei hat eine unzulässige Spende zunächst angenommen und dann an den Spender statt wie vorgeschrieben an den Bundestagspräsidenten zurückgezahlt, sagte eine Parlamentssprecherin in Berlin.

Deshalb verhängte der Bundestag die dreifache Spendensumme als Strafe. Die CDU hatte vor der Kommunalwahl 2009 eine Spende in Höhe von 6.000 Euro von der städtischen Tochtergesellschaft Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR) angenommen. Nach dem Gesetz dürfen Parteien Spenden von städtischen Unternehmen jedoch nicht akzeptieren. Die CDU überwies deshalb den Betrag zurück an IDR, hätte ihn aber an den Bundestag überweisen müssen.

Autor: dapd