Köln (ots), 4.10.2007, 21:30 Uhr > "Gelbe Karten" verteilt die KVB aktuell für Schmutzfinken in den Bahnen und will mehr Qualität in ihrer Beförderungsleistung. Diese Aktion unterstützt auch die Kölner CDU, fordert aber bessere Rahmenbedingungen für die Kölner Verkehrsbetriebe.

Neben den bisherigen 3 Mio. Euro Reinigungskosten für Bus, Bahn und Haltestellen wird die KVB zukünftig weitere 540.000 Euro Reinigungskosten für Zusatzreinigung aufwenden. „Das wäre nicht nötig, wenn sich alle Fahrgäste an die Regeln halten würden“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Winrich Granitzka. „Verschmutzer müssen deutlich stärker zur Kasse gebeten werden können. Es ist nicht einzusehen, dass die Fahrgäste, die sich an die Regeln halten, diese Kosten mit tragen sollen.“ Zurzeit darf das KVB-Personal bei Verschmutzungen bis zu 20 Euro als „Reinigungspauschale“ erheben. Das ist in den Beförderungsbedingungen geregelt. Ein Recht auf Erhebung von Buß- oder Verwarngeld gibt es nicht. „Diese Beträge reichen aber weder zur Abschreckung der Drecksünder noch zur Deckung der zusätzlichen Kosten aus, ganz abgesehen von dem teuren Verwaltungsaufwand zum Nachweis eines höheren Schadens,“ erklärt Karsten Möring, Vorsitzender des Verkehrsausschusses und KVB-Aufsichtsrat, und fordert verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für die Erhebung pauschalierter Kosten oder Verwarnungen.

Sauberkeit ist eine Achillesferse im öffentlichen Nahverkehr, besonders in Köln. Zeigten die Untersuchungen zur Kundenzufriedenheit in den letzten Jahren in allen Segmenten eine stete Verbesserung, so gilt das für die Sauberkeit nicht. Gaben die Kunden im Jahr 2006 im VRS-Gebiet hierfür mit 3,38 eine der schlechtesten Noten ab, so zeigt sich, dass besonders in der Kölner U- und Stadtbahn mit der Note 3,55 die schlechtesten Werte überhaupt auftreten. Ähnliches gilt auch für die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn. „Hier besteht Handlungsbedarf für alle Beteiligten, damit der Nahverkehr seine Attraktivität behält“, so das CDU Ratsmitglied Karsten Möring weiter. Welche Wege dafür in Frage kommen, muss sorgfältig geprüft werden. So gilt die Kölner Straßenordnung zum Beispiel auch für U-Bahnstationen und Haltestellen, die öffentlich zugänglich sind. In den Bahnen gibt es allerdings nur das Vertrags- und Hausrecht der KVB. Als quasi öffentlicher Raum müssen hier Möglichkeiten geschaffen werden, die geltenden Verhaltensregeln auch durchzusetzen. „Stadtverwaltung und KVB müssen klären, welche gesetzlichen Voraussetzungen zur Einforderung höherer Beträge von den Drecksündern geschaffen werden müssen. Der Gesetz- und Verordnungsgeber muss solche Voraussetzungen schaffen“, so Möring abschließend.

[ag; Quelle: CDU]