Das Symbolbild zeigt einen Schnelltest.

Berlin | dts | Der Anteil der positiven Corona-Tests in Deutschland ist weiter hoch. Nach Angaben des Laborverbandes ALM waren in der zurückliegenden Kalenderwoche 52,6 Prozent aller durchgeführten Tests positiv. In der Vorwoche waren es 56,0 Prozent.

Insgesamt wurden innerhalb von sieben Tagen rund 1,86 Millionen PCR-Tests durchgeführt – das sind rund 350.000 weniger als in der Woche zuvor. Die Kapazität der an die Erhebung angeschlossenen 183 Labore betrug in der vergangenen Woche rund 2,80 Millionen Tests. Sie waren zu 66 Prozent ausgelastet (Vorwoche: 79 Prozent).

Der Laborverband geht in Anbetracht der hohen Positivrate davon aus, dass sich das Infektionsgeschehen weiterhin auf hohem Niveau bewegt. Es sei noch immer von einer „signifikanten statistischen Untererfassung“ von infizierten Menschen auszugehen, hieß es.

Amtsärzte fordern weitere Corona-Isolation bei Symptomen   

Der Amtsärzte-Verband BVÖGD warnt davor, die Corona-Isolation auch für Infizierte mit Symptomen zu streichen. Nur für asymptomatische Träger, Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen sollten Quarantäne und Isolation beendet werden, sagte BVÖGD-Vize Elke Bruns-Philipps der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Statt ungezielter Bürgertestungen sollte ausschließlich noch anlassbezogen getestet werden.“

Dies würde dann für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gelten und für Personen, die Symptome einer Covid-Erkrankung zeigen. Bei einem positiven Erregernachweis sollte aber eine Isolation von fünf oder sieben Tagen erfolgen, da die Personen entweder im Bereich vulnerabler Gruppen arbeiten oder bei Symptomen eine deutlich höhere Ansteckungsfähigkeit besitzen, so Bruns-Philipps. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will ab Mai nur noch infizierte Mitarbeiter im medizinischen und pflegerischen Bereich in Isolation schicken.

Zugleich kritisierte der Amtsärzte-Verband den Wegfall von Maskenpflicht und 3G-Regeln: „Mit den jetzt in Kraft getretenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz fallen die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und die persönlichen Schutzmaßnahmen in weiten Teilen des öffentlichen Lebens. Der BVÖGD hält dies bei den aktuellen Infektionszahlen für zu früh“, hieß es.