Symbolbild Corona Test

Köln | Nach 1.073 Tagen läuft die NRW Corona-Schutzverordnung am 28. Februar aus. Ab dem 1. März gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen im Land NRW. Folgende Änderungen gelten ab dem 1. März.

Die Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen endet mit dem 1. März. Außerdem gibt es ab übermorgen für Beschäftigte keine Maskenpflicht mehr in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen. Die in wenigen Bereichen verbliebenen landesrechtlichen Regelungen für positiv getestete Personen, wie das Betretungs-und Beschäftigungsverbot in vulnerablen Einrichtungen, entfallen ebenfalls. Auch für diese Bereiche entfällt künftig die bundesrechtliche Testpflicht. Somit verbleibt ab dem 1. März alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen.

„Die Corona-Schutzverordnung hat uns fast drei Jahre verlässlich durch die Pandemie begleitet. Sie hat nicht selten unser Leben und unsere Handlungsfreiheit eingeschränkt – wenn das erforderlich war, um das
Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten. Dabei galt unser Augenmerk stets dem Schutz vulnerabler Gruppen und der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in einem schriftlichen Statement.

agr