Der Eingang zum Verwaltungsgericht Köln im Frühjahr 2022.

Köln | 6 Urteile fällte das Verwaltungsgericht Köln heute zu den Corona-Soforthilfen des Landes Nordrhein-Westfalen. In allen 6 Fällen stellte das Kölner Gericht fest, dass die Rückforderung der Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren. Geklagt haben sechs Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer.

Es geht um die „NRW-Soforthilfe 2020“, die das Land NRW im Frühjahr 2020 auflegte. Das Land NRW bewilligte eine hohe Zahl von Anträgen, auch die der Kläger. Später ermittelte das Land, ob die bei den Zuwendungsempfängern ohne Förderung vorhandenen Mittel seinerzeit tatsächlich nicht ausgereicht hätten, um Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens nachzukommen. Nur solche Liquiditätsengpässe erkannte das Land als förderfähig an. Die Soforthilfen setzte es dementsprechend durch Schlussbescheide niedriger als ursprünglich bewilligt fest und forderte entsprechende Teilbeträge zurück. Dabei stellte es sich auf den Standpunkt, die Auszahlungen aufgrund der Bewilligungen im Frühjahr 2020 seien lediglich vorläufig erfolgt. Für die Höhe der Förderung komme es zudem auf Umsatzausfälle nicht an. Die Kläger waren anderer Auffassung und erhoben im Januar dieses Jahres Klagen gegen die Schlussbescheide.

Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass diese Praxis des Landes NRW rechtswidrig war. Es hob die Schlussbescheide auf.

Das Land sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Bewilligungen im Frühjahr 2020 unter dem Vorbehalt einer späteren Entscheidung standen. Die Bewilligungsbescheide wiesen das nicht aus, was rechtlich möglich gewesen wäre. Die Unklarheiten hat die Behörde zu verantworten, so das Gericht. Die Behörden können durch eindeutige Formulierungen Auslegungsprobleme verhindern. Dazu kommen die Informationen, die die damalige Landesregierung öffentlich verkündete. Daraus mussten die Kläger nicht schließen, dass es sich um eine vorläufige Bewilligung handelte. Es sei irrelevant, dass die Förderrichtlinie vom 31. Mai 2020 eine andere Regelung vorsah. Diese existierte zum Zeitpunkt des Erlasses der Bewilligungsbescheide noch nicht.

Ein weiterer Grund warum die Schlussbescheide rechtswidrig waren ist, dass das Land NRW die Berechnung der Soforthilfen alleine auf einen Liquiditätsengpass abstellte Die Bewilligungsbescheide erlaubten aber auch eine Verwendung als Kompensation von Umsatzausfällen. Dies war für das Land NRW bindend.

Rund 400 Klagen anhängig

Beim Kölner Verwaltungsgericht sind noch weitere rund 400 Klagen anhängig. Das Gericht stellt fest, dass die heute entschiedenen 6 Fälle repräsentativ für einen Großteil der Fälle seine.

Das Gericht beabsichtigt, über das Vorgehen in den weiteren Verfahren zu entscheiden, sobald in den heute verhandelten Verfahren rechtskräftige Entscheidungen vorliegen.

Gegen die Urteile kann das Land Berufungen einlegen. Über diese würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Aktenzeichen: 16 K 125/22; 16 K 127/22; 16 K 406/22; 16 K 412/22; 16 K 499/22; 16 K 505/22