Köln | An den NRW-Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Münster/Osnabrück können sich Reisende aus Risikogebieten seit dem gestrigen Samstag kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Die NRW-Landesregierung ließ entsprechende Testzentren einrichten, die sukzessive ihren Betrieb starten.

Flugreisende die aus Risikogebieten, die das Robert Koch-Institut (RKI) festlegt, nach NRW einreisen können sich kostenlos testen lassen. An den Flughäfen Düsseldorf und Dortmund sind die Tests seit gestern möglich und in Münster/Osnabrück soll das Testzentrum am Dienstag seinen Betrieb aufnehmen. In Köln Bonn will die Landesregierung, dass bereits von der Stadt Köln und der Johanniter Unfallhilfe betriebene Testzentrum einbinden. Der Ablauf sieht vor, dass die Reisenden von Ärztinnen und Ärzten getestet werden und die Abstriche viermal täglich in Labors geschickt werden. Reisende sollen das Ergebnis innerhalb von drei Tagen online abrufen können.

Gesundheitsminister Laumann macht deutlich, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Vorgaben der Coronaeinreiseverordnung einhalten: „Die Regelungen sind für alle gesetzlich verpflichtend. Und jeder, der in ein Risikogebiet reist, muss wissen, was er da tut. Ich erwarte daher von jedem, der in ein Risikogebiet reist, dass er sich nach seiner Rückkehr in Quarantäne begibt oder ein negatives Testergebnis vorweisen kann, das nicht älter als 48 Stunden ist. Mit den Testzentren an den Flughäfen schaffen wir hier auf Kosten der Solidargemeinschaft ein zusätzliches Angebot. Wir alle müssen uns an die Regeln halten, damit wir gemeinsam das Virus so gut es geht bekämpfen können.“

Die Landesregierung NRW geht davon aus, dass auf den betroffenen Flughäfen wöchentlich mehr als 160 Flugzeuge mit rund 15.000 Passagieren aus vom RKI als Risikogebiet ausgewiesenen Regionen in Nordrhein-Westfalen einreisen. Laut den Vorgaben der nordrhein-westfälischen Coronaeinreiseverordnung sind Personen, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Von der Verpflichtung ausgenommen sind unter anderem Personen, die ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes geahndet und mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden.

Virologe drängt auf verpflichtende Coronatests für Reiserückkehrer

Der Virologe Gerd Fätkenheuer fordert verpflichtende Coronatestungen von Reiserückkehrern. „Wir wissen, dass Testen eine ganz wichtige Maßnahme ist, die in der Kontrolle der Epidemie eine große Rolle spielt, und hier würde ich mich wirklich nicht auf die Freiwilligkeit verlassen“, sagte er am Samstag dem Deutschlandfunk.

„Wenn man im Urlaub war und in Ländern, die dann insgesamt steigende Zahlen haben, dann hat man einfach die Pflicht, und der Staat hat meines Erachtens auch die Pflicht, das dann zu kontrollieren, dass wirklich alles getan wird, um eine Ausbreitung zu verhindern.“

Man habe einen „sehr, sehr starken Verdacht und Hinweise darauf, dass das eben eine Rolle spielt“. Man sehe in allen Ländern, wo die Urlaubsaktivität besonders hoch ist, dass da die Zahlen höher gehen, so der Virologe. „Hier würde nicht mehr nur auf Freiwilligkeit setzen.“

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will eine rechtliche Grundlage für eine solche Verpflichtung prüfen lassen.

Autor: Von Redaktion