Köln | In einem Interview mit der Strafrechtsanwältin Andrea Groß-Bölting übte die amtierende Geschäftsführerin der Strafverteidigervereinigung NRW und erfahrene Strafverteidigerin massive Kritik an dem geplanten Vorhaben der schwarz-gelben Landesregierung. Sogar die Rechte ihres eigenen Berufsstandes könnten dabei „gefährdet“ sein. Lesen Sie hier unser Interview.

Der Gesetzesentwurf wird in letzter Zeit scharf kritisiert, auch von der Strafverteidigervereinigung NRW. Wo sehen sie die kritischen Punkte bei diesem Gesetz?

Groß-Bölting: Der Gesetzesentwurf greift gleich in mehrere Grundrechte ein. Durch das neue Gesetz wird, die Polizei, besonders bei drohender Gefahr, in die Lage versetzt, bestimmte Maßnahmen einzuleiten. Diese Maßnahmen bedeuten Kontrollen, vor allem Durchsuchungen und Onlinedurchsuchungen oder die Untersagung von Versammlungen. Im Prinzip sind viele Bereiche von Grundrechten dadurch betroffen.

Würden Sie diese Eingriffe als Grundrechtsverletzung einstufen?

Ja, aus unserer Sicht verletzen diese Normen nicht nur Grundrechte, sondern auch die Menschenrechtskonvention. Dieses Gesetz ist ganz klar verfassungs- und konventionswidrig.

Welche Grundrechte würde das Gesetz im Allgemeinen einschränken?

Einzelne Bereiche des Gesetzes betreffen das Freiheitsgrundrecht, weil man in Gewahrsam genommen werden kann. Dabei geht es nicht nur um 48 Stunden wie bisher möglich. Das Neue Gesetz sieht eine mögliche Ingewahrsamnahme von bis zu einem Monat, ohne richterlichen Beschluss, vor. Aus unserer Sicht ist das ein absolutes No-Go.

Das Gesetz betrifft aber auch die Religionsausübung, die Versammlungsmöglichkeit und die Meinungsfreiheit. Es betrifft zudem das Post und Telekommunikationsgeheimnis, weil präventiv Telefone abgehört und Online Trojaner gesetzt werden können. Also im Grunde genommen kann der gesamte Bereich menschlichen Lebens dadurch eingeschränkt, überwacht und durch die Polizei beeinflusst werden.

Wie ist ihre Einschätzung zu den Änderungen im Bereich der Telekommunikations- und Videoüberwachung?

Ich halte die geplanten Maßnahmen für sehr kritisch. Die aktuellen Möglichkeiten, das zeigt mein Beruf als Strafverteidigerin, werden schon in umfassender Weise kombiniert und vernetzt. Dadurch entstehen jetzt schon Bewegungsprofile. Momentan ergibt sich schon eine sehr umfassende Überwachung. Wenn dazu noch weitere Kompetenzen hinzukommen, wie beispielsweise die Überwachung öffentlicher Plätze und das vorbeugende Setzen von Trojanern, dann sind das höchst gefährliche Instrumente.

Ebnet das Gesetz einen Weg in Richtung Überwachungsstaat?

Ja, denn wenn wir andere politische Mehrheiten im Parlament haben sind wir nicht weit von einem diktatorischen System entfernt. Deshalb halte ich die geplanten Maßnahmen für brandgefährlich. Mit den weiteren Maßnahmen des Polizeigesetzes sind wir auf dem Weg in Richtung Überwachungsstaat.

Sie haben eben schon den Begriff der drohenden Gefahr angesprochen. Dies ist ein neuer Begriff, der im Gesetzesentwurf auftaucht. Wo liegt denn die Abgrenzung der drohenden Gefahr zu dem, was aktuell gilt?

Momentan gilt, dass bei konkreter Gefahr gehandelt werden darf. Das bedeutet, dass Tatsachen bekannt sein müssen, aus der sich eine Gefahr ergibt. Das kann zum Beispiel sein, dass jemand etwas gemacht hat, was eine andere Person beobachtet hat und was nun feststeht. Aufgrund dieser Beobachtung, kann man nun sagen die Person stellt eine Gefahr da, weil…

Die Drohende Gefahr setzt aber früher an. Das bedeutet es muss nur eine Vermutung geben. Die drohende Gefahr kann also auch dann gelten, wenn noch niemand falsch gehandelt. Ich gebe ihnen mal ein Beispiel: Jemand reist im Zug und man weiß in Augsburg sind Demonstrationen gegen den AFD-Parteitag. Wenn die Polizei dann sagt, die Person gehöre zur Gruppe der Antifa und annimmt, dass sie nach Augsburg fährt, kann die Polizei besagte Person aufgrund einer drohenden Gefahr aus dem Zug holen.

Ist es einfach so eine drohende Gefahr zu konstruieren?

Ja, das ist es. Nehmen wir mich als Beispiel. Man könnte sagen, dass ich aufgrund meines Berufs als Strafverteidigerin eine drohende Gefahr bin. Man könnte so behaupten ich würde Kriminelle unterstützen und gegen die Aufklärung von Fällen arbeiten. Das könnte dann schon eine drohende Gefahr darstellen.

Wird durch die drohende Gefahr die Unschuldsvermutung ausgehebelt?

Aus meiner Sicht ja, weil die Unschuldsvermutung besagt, dass niemand schuldig ist, bis die Schuld rechtskräftig festgestellt wird. Bei der drohenden Gefahr ist es genau andersherum. Hier reicht die Fantasie des Polizeibeamten, was passieren könnte. Dabei wird jeder unter einen Generalverdacht gestellt. Und zwar auch jeder x-beliebige Bürger, ohne dass es auf etwas konkretes ankäme.

Betrifft das Gesetz also jeden einzelnen?

Ja, potenziell ist jeder Bürger betroffen. Es sind nicht nur diejenigen, wo gesagt wird sie seien terroristische Gefährder oder ähnliches. Das betrifft auch Sie und mich, wenn wir zur falschen Veranstaltung anreisen, wenn wir uns in einer Art und Weise vielleicht politisch betätigen, die dann irgendwie nicht mehr dem Mainstream entspricht. Wenn also in irgendeiner Weise eine drohende Gefahr begründet werden kann, dann besteht die Möglichkeit, dass jeder zum Betroffenen wird.

Gibt es Möglichkeiten, dass Staatsanwaltschaft oder Gerichte bei dem Gesetz einschreiten?

Das Polizeigesetz gehört in den Verwaltungsbereich. Wenn man rechtlich dagegen vorgehen will, sind weder Staatsanwaltschaft noch Strafgerichte zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte. Die Verwaltungsgerichte arbeiten allerdings anders als die Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeiten von Strafverfahren. Im Prinzip bedeutet das: Jemand, der dagegen vorgehen möchte, muss sehr viel Zeit in Kauf nehmen, teilweise bis zu zwei oder drei Jahren.

Ist aus ihrer Sicht trotzdem noch ein angemessener Rechtsschutz gewährleistet?

Nein. Aus meiner Sicht bietet das nicht den richtigen Rechtsschutz, weil so massive Einschnitte in unsere Freiheiten möglich und die Möglichkeiten sich dagegen zu wehren verhältnismäßig gering sind. Zudem ist es bei diesem neuen Konzept so, dass nicht der Staat dem Betroffenen etwas nachweisen muss. Im Gegenteil, es muss immer der Betroffene aktiv werden.

Gibt es denn irgendwelche Rechtsansprüche, die eine Person hat, wenn sie durch das Gesetz geschädigt wird?

Es gibt in solchen Fällen die verwaltungsrechtlichen Rechtsmittel. Hier muss man aber unterscheiden. Einerseits gibt es den einstweiligen Rechtsschutz, also Eil-Rechtsschutz. Den würde man beispielsweise bei einer Ingewahrsamnahme in Anspruch nehmen, um möglichst schnell wieder frei zu kommen. Andererseits gibt es dann noch die Klagemöglichkeiten. Man hätte dann innerhalb von einem Monat nach dieser Maßnahme die Möglichkeit zu klagen. Wie lange das Klageverfahren dann dauert hängt immer davon ab, wie schnell die Verwaltungsgerichte arbeiten können. Man ist also nicht komplett rechtlos, aber bestimmte Schäden können ihnen nicht erstattet werden, zum Beispiel wenn man durch eine Polizeimaßnahme einen wichtigen Termin verpasst.

Abschließend noch ein Punkt zum Thema Verfassungswidrigkeit. Gerhart Baum und Burkhard Hirsch wollen im Falle, dass das Gesetz unverändert durchgesetzt wird, klagen. Wie sähe in so einem Fall das Verfahren aus?

Denkbar sind zwei Dinge. Einmal könnte man eine Normenkontrolle durchführen. Das müsste dann aber aus dem politischen Bereich kommen. Man könnte die Norm also aus dem Landtag heraus kontrollieren lassen, weil ein bestimmter Anteil von Abgeordneten sagt, sie halten das Gesetz für verfassungswidrig. Die zweite Möglichkeit wäre die Verfassungsbeschwerde. Das würde aber bedeuten, dass man einen einzelnen Betroffenen braucht, der zunächst mal gegen die Maßnahme klagt. Wenn diese Person dann klagt, kann das Verwaltungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig erklären und es dem Verfassungsgericht vorlegen. Oder aber man muss die ganzen Instanzen im verwaltungsgerichtlichen Weg durchgehen und kann erst danach zum Landesverfassungsgericht oder Bundesverfassungsgericht. Für den Betroffenen wäre das ein sehr langer Prozess.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Daniel Nelsen

Autor: Daniel Nelsen
Foto: Die Wuppertaler Strafverteidigerin Andrea Groß-Bölting