Köln | Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Erlaubnis für die angemeldete „HoGeSa“-Standkundgebung erteilt. Diese soll am Sonntag, den 25. Oktober stattfinden.

Die Polizei Köln sowie das Bündnis „Köln stellt sich quer“ fürchtet Gewaltausbrüche im Rahmen der Demonstration und nimmt das Urteil mit Unverständnis zur Kenntnis. Bisher ungeklärt ist, wo die „HoGeSa“ ihre Kundgebung abgehalten wird. Verhandelt wird über den Barmer Platz und den Breslauer Platz. Die Entscheidung wird das Kölner Verwaltungsgericht im Laufe des Nachmittags treffen. Die Polizei wird eine Pressemitteilung dazu veröffentlichen.

 

Schüler setzten sich gegen Rechtsextremismus ein

 

Das Bündnis „Köln stellt sich quer“ fordert mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen die „HoGeSa“ vorzugehen. Versammlungsfreiheit und freie Meinung seien auch für sie ein hohes Gut, jedoch höre ihr Verständnis dort auf, wo Gewalt und Volksverhetzung anfangen, so das Bündnis Köln. 

Auch die Schüler Kölns erheben ihre Stimme gegen Rechtsextremismus. Sie gründeten das Bündnis Schüler/innen gegen „HoGeSa“. Mit Vollversammlungen an Schulen und Flyer-Aktionen wollen sie ihre Mitschüler auf die Gefahr von Gruppierungen wie „HoGeSa“ aufmerksam machen. 

Autor: Katharina Kesper, Lara Blumenkamp